Suchen Menü

Job?

Hallo könnte ich hier auch eine frage wegen meiner arbeit stellen wegen einem eventuell bv?oder an wenn kann ich mich wenden? Lg
Bisherige Antworten
Expertin-Grüne
Expertin-Grüne | 05.03.2018, 16:26 Uhr
Registriert seit 03.11.2011

Re: Job?

Hallo Sarah,

ja, fragen Sie. Vielleicht kann ich Ihnen weiter helfen.

viele Grüße!

Re: Job?

Ok danke..
Ich arbeite in einem hotel..bin vorarbeiterin und zimmermädchen.ich habe 20 min für ein komplettes zimmer zeit,was normal schon kaum zu schaffen ist.ich muss matratzen und lattenrost hoch heben,schwere körbe tragen und fast alles in gebückter Haltung.zusätzlich bin ich ansprechpartner für das hotel ubd die reiningungsfirma,muss mich um die einteilung der mitarbeiter kümmern,schauen das sie genug std haben..ich arbeite 6-7tage die woche.das heißt och habe nicht nurbdas körperlich sondern auch den psychichen Stress..und glauben sie mir das hotel ist ziemlich pingelig.es vergeht nicht eine woche wo es mal kein stress gibt.musste letzte Jahr schon Tabletten nehmen um runter zu kommen..war auch mehrmals krank geschrieben weil ich den druck nicht standhalten konnte...wäre es als denkbar das mein arzt mir bv gibt?ich habe gelsen mein arbeitgeber müsste mor erstmal eine andere arbeit anbieten,die nicht so schwer ist..das würde ich mir eher wünschen..aber könnte aich ein bv kommen?
Vielen dank
Expertin-Grüne
Expertin-Grüne | 05.03.2018, 20:56 Uhr
Registriert seit 03.11.2011

Re: Job?

Hallo Sarah,

der Arbeitgeber ist zunächst verpflichtet, die Schwangerschaft der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden, daher sollten Sie ihn früh von der Schwangerschaft in Kenntnis setzen.

Nur so kann der Arbeitgeber die Mutterschutzbestimmungen nach Mutterschutzgesetz einhalten. Diese regelt zum Beispiel, welche Gewicht bewegt werden dürfen, die Arbeits- und Pausenzeiten, Beschäftigung in bestimmten Körperhaltungen.

Sobald dem Arbeitgeber die Mitteilung der Schwangerschaft vorliegt, muss er die zuständige Bezirksregierung über die Schwangerschaft zu informieren.
Nach dem Mutterschutzgesetz muss der Arbeitgeber für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung bei der ein Arbeitsplatz daraufhin überprüft wird, ob an ihm besondere Schutzbedürfnisse für schwangere Frauen bestehen. Ergibt diese Gefährdungsbeurteilung, dass die Sicherheit oder die Gesundheit gefährdet ist, müssen geeignete Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge veranlasst werden:

  1. Umgestaltung des Arbeitsplatzes
  2. Arbeitsplatzwechsel
  3. Freistellung von der Arbeit

Bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen muss also zunächst eine Umgestaltung der Arbeitsbedingungen beziehungsweise ein Arbeitsplatzwechsel erwogen werden. Ein Beschäftigungsverbot kommt nur als letztes Mittel in Betracht. (basierend auf Angaben der Bezirksregierung Köln)

Kommt also der Arbeitgeber nach Beratung mit der Aufsichtsbehörde zu dem Ergebnis, dass eine schwangerengerecht Umgestaltung des Arbeitsplatzes nicht möglich ist, kann ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgeprochen werden.

Ebenso kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden,  wenn Ihr Arzt in der weiteren Ausübung der zwar geeigneten Tätigkeit eine individuell zu hohe Belastung und damit Gefahr für die Gesundheit von Mutter und Kind sieht.

Hier finden Sie das Mutterschutzgesetz in wesentlichen Auszügen:

https://www.9monate.de/leben-familie/familienleben-beruf/mutterschutzgesetz-das-sollten-schwangere-wissen-id94510.html

viele Grüße!

Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen