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Info zum Mutterschutz/Schweinegrippe

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Nordrhein-Westfälischen Ärztekammer mit Schreiben vom 05. August 2009 die "Empfehlung des Landesinstituts für Gesundheit und Arbeit Nordrhein-Westfalen (LIGA NRW) in Bezug auf schwangere Arbeitnehmerinnen im Gesundheitswesen" gesendet.
Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden mit solchen Arbeiten, bei denen infolge ihrer Schwangerschaft eine erhöhte Gefährdung für die werdende Mutter oder eine Gefahr für die Leibesfrucht besteht (§ 4 MuSchG).
Das Robert Koch-Institut (RKI) sieht derzeit durch eine Infektion mit dem Erreger der Neuen Grippe (Schweinegrippe) eine besondere Gefährdung von Schwangeren. Nach Einschätzung des LIGA ist in der Regel mit einer erhöhten Gefährdung von Schwangeren unter anderem bei - Allgemeinmedizinern,
- Internisten,
- Kinderärzten oder
- anderen Fachärzten, die als Hausärzte tätig sind
zu rechnen, da hier Kontakte zu (potentiell) Erkrankten zur beruflichen Tätigkeit gehören, die über mögliche Kontakte im privaten Bereich hinausgehen. Demzufolge ist dort ein Beschäftigungsverbot nach § 4 MuSchG gegeben.
Arbeitgeber werden aufgerufen, eine Gefährdungsanalyse durchzuführen und zu klären, ob eine Versetzung an einen patientenfernen Arbeitsplatz möglich ist. Wenn eine Gefährdung besteht und keine Versetzung möglich ist muss der Arbeitgeber die Schwangere nach §4 MuSchG freistellen.
In diesem Fall können dem Arbeitgeber die Lohnkosten
über das "U2-Verfahren" erstattet werden.
Ich halte es für wahrscheinlich, dass diese Empfehlung auf andere Berufsgruppen ausgedehnt wird, wenn die Erkrankungszahlen ansteigen, was ab November erwartet wird. So könnte dann auch für Schwangere mit vielen Kundenkontakten (z.B. Einzelhandel) ein Beschäftigungsverbot sinnvoll sein.
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