Guten Tag
Ich bin in 7w schwanger gewesen meine Àrztin assistentin hat mir das medikament Gyno Pevaryl 150 verschriben und ich habe keine pilzinfektionen gehabt , wegen dem habe ich das kind verloren!
Kann ich jetzt die Àrtin verklagen?
Gruss
Duri
Guten Tag
Ich bin in 7w schwanger gewesen meine Àrztin assistentin hat mir das medikament Gyno Pevaryl 150 verschriben und ich habe keine pilzinfektionen gehabt , wegen dem habe ich das kind verloren!
Kann ich jetzt die Àrtin verklagen?
Gruss
Duri
Hallo Duri,
in den ersten Wochen einer Schwangerschaft kommt es leider sehr häufig zu einer Fehlgeburt infolge früher Fehlentwicklungen (Risiko 15-30 %).
Dafür gibt es in den allermeisten Fällen keine erkennbare Ursache, auch wenn man sie gern finden würde. Häufig ist es nur ein trauriger Zufall der Natur.
Eine Pilzbehandlung jedenfalls führt nicht zu einer Fehlgeburt.
Von daher wird eine Klage gegen Ihre Ärztin Sie nur viel Geld und Nerven kosten, lässt aber keinen Erfolg erwarten.
viele Grüße
Dr. Grüne
Als ich das kind verloren habe wurde ich sofort operiert. Nach dem operation bekamm ich das Arzt bericht.Aber da fehlte das Medikamet gyno pevaryl 150 und ich habe sofort gemeldet, Sie haben mir gesagt nein das ist alles was du von uns bekomen hast jetzt geht es dir wegem narkose nicht so gut!
ich bin dan bei der apoteke gewesen wo ich das medikamet geholt habe ! Und hab das recept geholt wo die Àrzte mir verschriben habden Gyno pevaryl!
Hab die Apptekerin gefragt darf man das medikament gyno pevary bei der schwangerschaft nehemen sie sagte mir in erste 3 Mte Nein auf keinen fall!
Warum haben die Gynokologin das medikamet mir verheimlicht.???
Hallo Dudi,
Gyno-Pevaryl wird in der Schwangerschaft nicht empfohlen, da keine ausreichenden Erfahrungen mit der Anwendung am Menschen in der Schwangerschaft vorliegen. Es gibt keine Studien an Schwangeren. Hinweise für eine Schädlichkeit liegen jedoch nicht vor.
viele Grüße
Dr. Grüne
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