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Frühschwangerschaft und Zytomegalie

Liebes Ärzteteam, ich bin ganz frisch schwanger (5+3), Werte alle ok, auf dem US ein Fruchtsack von 2, 7mm mit dem Schatten eines Embryos. Ich arbeite als Therapeutin in einer Einrichtung mit behinderten Kindern und muss (theoretisch) bei Bekanntwerden der Schwangerschft einen Immunitätsnachweis bzgl. Zytomegalie, Röteln, Keuchhusten etc erbringen. Meine FA meinte, Zytomegalie sei bedenklich und auch durch Kot, Speichel etc leicht übertragbar. Wie schätzen Sie das Risiko ein? Ich würde gern noch bis zur 10/12 Wo warten, ehe ich den Arbeitgeber informiere.
Vielen Dank!
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Frühschwangerschaft und Zytomegalie

Hallo
Die Rate der Primärinfektion in der Schwangerschaft beträgt in Deutschland etwa 1%. Dabei kommt es in 30-40% zu einer Übertragung auf das Kind. 10%dieser Kinder zeigen schon bei der Geburt eine Schädigung, bei fehlender Behandlung kann es bei 10-15% der Kinder zu Folgeschäden (meist Hörschäden) kommen.
Das Risiko einer Infektion des Kindes steigt mit zunehmendem Schwangerschaftsalter, das Risiko für schwere kindliche Schäden nimmt aber ab.
Ihr FA hat Recht und dazu gibt es auch ganz klare Empfehlungen:
Das Landesanstalt für Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen schreibt dazu:
"Zytomegalie (CMV)
Die Übertragung des CMV-Virus erfolgt als Schmierinfektion über Körperflüssigkeiten wie z.B. Blut, Urin, Speichel oder beim Stillen durch Muttermilch. In den ersten drei Lebensjahrenwerden Kinder besonders häufig infiziert.
Die Erkrankung verläuft in der Regel unbemerkt. Bei Erstinfektion einer Schwangeren kommtes in 35-50% der Fälle zu einer Übertragung auf das Ungeborene, welches z. T. bleibendeSchäden erleidet. Bei 7-10% der infizierten Säuglinge treten z. B. eine geistige Behinderung, Schwerhörigkeit bis zur Taubheit und Bewegungsstörungen auf. Etwa 10% der erkranktenKinder versterben.
Schwangere mit unbekanntem CMV-Immunstatus und nicht Immune sind infektionsgefährdet. Daher ist ein beruflicher Umgang mit Kindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr und behinderten Kinder während der gesamten Schwangerschaft untersagt.
Eine Beschäftigung mit älteren Kindern (ab dem 4. Lebensjahr) ist nur unter konsequenter Einhaltung der empfohlenen Hygienemaßnahmen erlaubt. Ein enger Körperkontakt sowie die Begleitung zur Toilette sind zu vermeiden, geeignete Handschuhe sind zu tragen und eine Freistellung vom Wickeln (auch bei älteren, behinderten Kindern) sollte erfolgen. In jedem Fall ist eine Beschäftigung mit bekannten Ausscheidern oder erkrankten Kindern verboten."
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