Fragen zur Schwangerschaft
meine Fragen sind:
1)Ab wann zieht man in der SS(als Begleitung ) eine Hebamme hinzu ? und habe ich freie Wahl?
2) kann ein Fraunarzt ohne weiteres ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen oder hat dies nachteile für ihn als Arzt, daß er hier zurückhaltend sein könnte?
Ich bin als Anästhesieschwester tätig und meine SS ist dort seid 2 Wochen bekannt und es wird so gut wie keine Rücksicht genommen bzw. eine direkte Kollegein formulierte es so.. was die hier machen, daß iggnorieren grenzt an bodenloser unverschämtheit und Mobbing ist hier nicht mehr außen vor.
Die Pfleediesntleitung prüft seit der Zeit ob ich überhaupt dort einsatzfähig bin, lässt mich aber derzeit arbeiten. Auf meine zweifache Nachfrage hin, sie haben noch keine Antwort.
Die Abteilungsleitung / Stellv. Leitung, ist auch unbahängig von der SS sehr "egoistisch"
Wann muß jedes mal selbst für sich kämpfen und sich Tag für Tag einsetzen, sonst hat man verloren.
z.B.
Mir war es kurz mal schlecht und ich habe mich hingesetzt um etwas zu trinken, die stellv. Leitung sagte mir direkt ins Gesicht",..bist ja selber Schuld das es Dir Schlecht ist"
Einmal wollte ich um die Mittagszeit nach Hause gehen, da es mir nicht gut war und ich hatte das Gefühl ich muß mich hinlegen, auf mehreres Mitteilen der Stell LEitung, mir geht es nicht gut ich möchte nach Hause gehen, wurde mir zwar noch meine normale Mittagspause gewährt jedoch mit einem deutlichen Auftrag, aufforderung in meinem Op Saal weiter zu arbeiten. Er ist bis zum Feierabend nicht mehr in meinen Saal gekommen, sattdessen, saß er eine geschagene Stunde gemütlich am Computer.
Eine Weitere Situartion, bei der Bekanntgabe meines nächsten Voruntersuchungstermins, mit dem hinweis das ich um eine bestimmte Zeit gehen müsste, war die Antwort, ein Blick mir ins Gesicht und der provokanten Aussage" haben die Arztpraxen nicht Montag Nachmittags geschlossen??????
und weiteres, ich arbeite gerne, jedoch nicht unter dem täglichen Druck ständig ,mich in meiner Situartion verteidigen zu müssen. Wie würden Sie an meiner Stelle sich verhalten?
Mitlerweile Stesst mich diese Situartion sehr, meine Anästhesieärztinen Kollegen raten mir sehr an mich zu denken und mir ein beschäftigungsverbot einzuholen.
Vielen Dank für IHre Antwort
Fragen zur Schwangerschaft
2) Im Mutterschutzgesetz ist genau beschrieben, was Sie in der SS tun dürfen und was nicht,
Generelle Beschäftigungsverbote werden im Mutterschutzgesetz genau aufgeführt und benannt. Neben diesen generellen Verboten gibt es jedoch noch einen weiteren Schutz für werdende Mütter - das individuelle Beschäftigungsverbot für den Einzelfall nach Paragraph 3.
Nach diesem Verbot dürfen Schwangere an ihrem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden, wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Benötigt wird dafür ein ärztliches Attest - die Bescheinigung einer Hebamme genügt nicht. Durch das individuelle Beschäftigungsverbot soll gewährleistet werden, dass eine werdende Mutter sofort aufhört zu arbeiten, wenn auch nur das kleinste Risiko für sie oder das Kind auftritt. Schwangere sollen nicht wegen des finanziellen Verlustes durch das geringere Krankengeld sich oder ihr Baby in Gefahr bringen, indem sie weiter ihrer Tätigkeit nachgehen.
Für den Arzt sind keine Nachteile zu erwarten.
Man müsste ggf prüfen, ob Sie überhaupt im OP-Saal als Schwangere arbeiten dürfen (Narkosegase, Infektionsgefahr?)
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