Guten Abend!
Habe von meinem Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot bekommen, ich muß dieses beim Arbeitsamt abgeben, da ich bis jetz dort arbeitsuchend gemeldet bin und Arbeitslosengeld 1 bekomme.
Steht mir das Geld jetzt trotzdem noch voll zu?
Muß ich weitere Gesprächstermine vom Arbeitsamt wahrnehmen, oder brauch ich das nicht aufgrund des Arbeitsverbot? Hoffe Sie können mir helfen, vielen dánk im vorraus LG