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Frage

Guten Abend!

Habe von meinem Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot bekommen, ich muß dieses beim Arbeitsamt abgeben, da ich bis jetz dort arbeitsuchend gemeldet bin und Arbeitslosengeld 1 bekomme.

Steht mir das Geld jetzt trotzdem noch voll zu?

Muß ich weitere Gesprächstermine vom Arbeitsamt wahrnehmen, oder brauch ich das nicht aufgrund des Arbeitsverbot? Hoffe Sie können mir helfen, vielen dánk im vorraus LG

Bisherige Antworten

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Hallo, ein Beschäftigugnsverbot macht eigentlich nur Sinn, wenn sie eine Beschäftigung haben. Ich verstehe in ihrem Fall nicht, warum ein Beschäftigungsverbot und nicht eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurde.

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Hallo, was ist denn der Unterschied?

In meinem Fall ist es so, das ich arbeit in der Altenpflege gesucht habe, und natürlich aufgrund meiner Schwangerschaft keine Arbeit gefunden habe. Das Arbeitsamt wollte jetz, das ich eine andere Arbeit mache bis Mutterschutz. Da es mir seit einigen Wochen nicht gut geht, das heißt starke Kreislaufprobleme bei kleinsten belastungen und starke Rückenschmerzen, das ich mich zwei Tage vor schmerzen garnicht mehr bewegen konnte, erhielt ich dann von meinem Arzt das Attest.

Wie verhält sich das jetz mit dem Arbeitsamt, oder wenn kann ich fragen, Vielen dank

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Nach einem Beschäftigungsverbot dürfen Schwangere an ihrem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden, wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Benötigt wird dafür ein ärztliches Attest. Ausschlaggebend ist, dass die Beschäftigung die Gefährdung darstellt.
Arbeitsunfähigkeit besteht wenn sie aufgrund einer Erkrankung nicht arbeiten können.
Solnge sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen kann auch schwer beurteilt werden, ob durch diese Beschäftigung ein Risiko besteht. Sie könnten ja theoretisch eine Stelle bekommen, bei der keine körperliche Arbeit notwendig ist.
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Diskussionsverlauf
  • Frage
    12.08.2008, 21:08 Uhr
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      12.08.2008, 21:56 Uhr
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        12.08.2008, 22:09 Uhr
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          13.08.2008, 07:25 Uhr
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