Hallo.
Habe eine kurze Frage. Nach einigem Hin und Her mit meiner FA hat diese mir ein vorläufiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen (Wortlaut im Brief: Hiermit erteile ich ein vorläufiges Beschäftigungsverbot nach § 3 des MuSchuG für ...bis der Arbeitsgeber abschließend geprüft hat, ob der Arbeitsplatz mit dem Mutterschutzgesetz vereinbar ist.)
Das Problem daran ist, dass ich nie gesagt hätt, das mein Arbeitgeber irgendwelche Gesetze nicht befolgt.
Ich habe ihr "nur" mehrfach erklärt, dass durch meine ganze Fehlgeburten und meine - mittlerweile in Behandlung - Depressionen mir so zusetzen, dass ich bei Stress einfach sehr viele körperliche Beschwerden bekomme neben den psychischen Stress wegen der vergangenen FG.
Nun frage ich mich, was mir dieses BV bringen soll, außer dass mein Arbeitgeber "sauer" ist, weil es ja so aussieht, als hätte ich behauptet er würde mir die Probleme machen.
Oder habe ich den Sinn des vorläufigen BV nicht verstanden?
Wie geht es jetzt bei einem vorläufigen Beschäftigungsverbot weiter? Schreibt der Arbeitgeber meiner FA, dass alles ok ist und dann ist alles wieder beim "Alten" ???? )Sprich mein Psychotherapeut sagt ich solle meine FA wegen nem induviduellen BV ansprechen, so wie es auch mein Hausarzt sagt ????)
Danke schon mal für die Antwort.
FranziL