Suchen Menü

Frage zum vorläufigen Beschäftigungsverbot

Hallo.

Habe eine kurze Frage. Nach einigem Hin und Her mit meiner FA hat diese mir ein vorläufiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen (Wortlaut im Brief: Hiermit erteile ich ein vorläufiges Beschäftigungsverbot nach § 3 des MuSchuG für ...bis der Arbeitsgeber abschließend geprüft hat, ob der Arbeitsplatz mit dem Mutterschutzgesetz vereinbar ist.)

Das Problem daran ist, dass ich nie gesagt hätt, das mein Arbeitgeber irgendwelche Gesetze nicht befolgt.

Ich habe ihr "nur" mehrfach erklärt, dass durch meine ganze Fehlgeburten und meine - mittlerweile in Behandlung - Depressionen mir so zusetzen, dass ich bei Stress einfach sehr viele körperliche Beschwerden bekomme neben den psychischen Stress wegen der vergangenen FG.

Nun frage ich mich, was mir dieses BV bringen soll, außer dass mein Arbeitgeber "sauer" ist, weil es ja so aussieht, als hätte ich behauptet er würde mir die Probleme machen.

Oder habe ich den Sinn des vorläufigen BV nicht verstanden?

Wie geht es jetzt bei einem vorläufigen Beschäftigungsverbot weiter? Schreibt der Arbeitgeber meiner FA, dass alles ok ist und dann ist alles wieder beim "Alten" ???? )Sprich mein Psychotherapeut sagt ich solle meine FA wegen nem induviduellen BV ansprechen, so wie es auch mein Hausarzt sagt ????)

Danke schon mal für die Antwort.

FranziL

Bisherige Antworten

Frage zum vorläufigen Beschäftigungsverbot

Hallo
Ein Beschäftigungsverbot kann attestiert werden, wenn durch ihre berufliche Tätigkeit eine Gefahr für Mutter oder Kind besteht.
Die Frage, wann während einer Schwangerschaft eine krankheitsbedingte AU-Bescheinigung ausgestellt oder ein Beschäftigungsverbot gemäß § 3 MuSchG ausgesprochen werden kann, ist nicht immer einfach zu beantworten. Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, erhält die Schwangere weiterhin den Mutterschutzlohn von ihrem Arbeitgeber in voller Höhe für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverbots (§ 11 MuSchG). Dieser Vorteil ist von der schwangeren Arbeitnehmerin natürlich in der Regel erwünscht.
Prinzipiell hat aber bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit die AU-Bescheinigung stets Vorrang vor einem Beschäftigungsverbot.
Nach ihrer Schilderung ist eine AU wahrscheinlich korrekter. Denn sonst müssten sie auch wieder arbeiten gehen sobald ihr Arbeitgeber schreibt, dass ihr Arbeitsplatz dem MuSchG entspricht.

Frage zum vorläufigen Beschäftigungsverbot

Muß ich dann überhaupt diese Bescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen über das Beschäftigungsverbot oder kann ich das auch einfach sein lassen , da die AU von 3 Wochen sicher länger dauert als die Antwort meines Arbeitgebers zum Thema BV ?! (da ich noch unter den 6 Wochen bin, ist das für mih finanziell kein Unterschied)

Oder bin ich verpflichtet diese Bescheinigung abzugeben ?

Dazu sei noch erwähnt, dass ich mittlerweile auch die FA wechseln werde, da sie mir nicht zuhört und mich auch immer zu anderen Ärzten schickt, damit diese mir zb Medikamente verschreiben, was diese dann nicht tun mit der Aussage, das das Aufgabe der FA ist.

Oder muß ich bis sich das mit dem BV geklärt hat bei der jetzigen FA bleiben?

Danke nochmals für Antwort.

Frage zum vorläufigen Beschäftigungsverbot

s.o.
Meistgelesen auf 9monate.de
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen