Suchen Menü

Frage zu Risikoschwangerschaft

Hallo!
Bin in der SSW 6+1! Hatte 2007 eine Frühgeburt in der 30. SSW und im November letzten Jahres hatte ich eine Fehlgeburt. Jetzt sagte meine Ärztin ich solle mich von der Arbeit frei stellen lassen und mich schonen. Wie läuft das dann ab? Muss auch wöchentlich momentan zur Kontrolle. Würden Sie mir das auch raten? Hab ich jetzt deswegen (durch die Vorgeschichte) eine Risikoschwangerschaft? Hab nur Angst das ich wieder eine Fehlgeburt habe!
Danke im Vorraus!
Bisherige Antworten

Frage zu Risikoschwangerschaft

Hallo, es besteht eine Risikoschwangerscahft.
Ein Beschäftigungsverbot müsste aber ihre Ärztin attestieren.
Bei einem Beschäftigungsverbot dürfen Schwangere an ihrem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden, wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Benötigt wird dafür ein ärztliches Attest. Ausschlaggebend ist, dass die Beschäftigung die Gefährdung darstellt.
Die Frage, wann während einer Schwangerschaft eine krankheitsbedingte AU-Bescheinigung ausgestellt oder ein Beschäftigungsverbot gemäß § 3 MuSchG ausgesprochen werden kann, ist nicht immer einfach zu beantworten. Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, erhält die Schwangere weiterhin den Mutterschutzlohn von ihrem Arbeitgeber in voller Höhe für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverbots (§ 11 MuSchG). Dieser Vorteil ist von der schwangeren Arbeitnehmerin natürlich in der Regel erwünscht.
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen