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Frage!!!!

Liebes Ärzte Team,
Ich hoffe Sie können mir bei meiner Frage etwas weiter helfen.Am 5.5 war ich beim Frauenarzt wegen starker Unterleibschmerzen ich wurde dann vom 5.5. bis 16.5 Krankgeschrieben.Am 16.5 hatte ich den nächsten Termin zur Vorsorgeuntersuchung ich bin jetzt so ca 14 oder 15 ssw.Ab dem 16.5 hat beim FA mir ein Beschäftigungsverbot ausgeschrieben bis vorerst zum 6.6 wo ich dann den nächsten Termin habe.
Er meinte ich würde dann 100% von der Krankenkasse bezahlt bekommen ist das richtig?
Bekomme ich das Geld dann jetzt schon von der Krankenkasse oder erst nach 6 wochen?
Muss ich das Geld direkt beantragen bei der Krankenkasse?
Vielen Dank schon mal für Ihre hilfe,ich hoffe sie können mir ein paar Infos dazu geben.
Liebe grüsse von Nicole
Bisherige Antworten

Frage!!!!

Hallo,

wenn Sie Ihrem Arbeitgeber die entsprechende Bescheinigung vorlegen, dann ist er dazu verpflichtet Ihr Gehalt weiterzubezahlen.

"Wird dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest nach § 3 Abs. 1 MuSchG vorgelegt, hat er das Beschäftigungsverbot zum gesundheitlichen Schutz von Mutter und Kind zu beachten und den bisherigen Lohn nach § 11 MuSchG -Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten- im Durchschnitt weiterzuzahlen. Dies gilt auch bei einem Beschäftigungsverbot für psychische Belastungen am Arbeitsplatz."

Frage!!!!

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Muss ich das irgendwie oder irgendwo beantragen oder läuft das alles automatisch wenn der arbeitgeber die bescheinigung bekommen hat?
Liebe grüsse von Nicole
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