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Fehlgeburt

Hallo, ich bin jetzt Anfang der 7. Ssw, musste es bei der Arbeit sagen, da ich in der pflege Arbeite. Nun sagt meine stationsleitung, ich bekomme von der FA keine Bescheinigung, da ich noch nicht ende 3. Monat bin( wegen den Fehlgeburten.) wie hoch ist das Risiko, dass ich mein baby verliere?

Eine zusätzliche frage. Ich darf ab nächsten Monat keine Nachtdienste mehr machen, finde ich sehr blöd, da ich dirt niemand heraus mobilisieren muss, im gegensatz zum tag.

Wieso darf man keine Nachtdienste machen? Glg aus österreich
Bisherige Antworten
Expertin-Grüne
Expertin-Grüne | 08.06.2018, 09:18 Uhr
Registriert seit 03.11.2011

Re: Fehlgeburt

Hallo Tritzie,

das ist absoluter Unsinn. Unmittelbar nach Feststellung einer Schwangerschaft können Sie selbstverständlich eine Bescheinigung über die Schwangerschaft erhalten, evtl gegen eine geringe Gebühr, die der Arbeitgeber erstatten sollte. Der Mutterpass wird meist etwas später ausgestellt.  Sobald der Arbeitgeber von der Schwangerschaft Kenntnis hat, muss er sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörder melden und prüfen, ob die Fortsetzung der Arbeit mit den Vorgaben des Mutterschutzgesetzes vereinbar ist. In der Krankenpflege dürfen Sie z.B. nicht mit infektiösen Patienten/Materialien umgehen und auch nicht für Nachtdiensten herangezogen werden. Es kann aber im Einzelfall Sonderabsprachen mit dem Betriebsarzt geben, dem Sie jetzt vorgestellt werden sollten.
Gerade in den ersten 3 Monaten findet die empfindliche Organentwicklung der ungeborenen Kinder statt. Mögliche Schädigungen sind in dieser Phase besonders gravierend.

Das grundsätzliche Risiko einer Fehlgeburt (ca. 15 %) ist altersabhängig und zu Beginn einer Schwangerschaft am höchsten und sinkt von Woche zu Woche.

viele Grüße!

Re: Fehlgeburt

Ich bedanke mich recht herzlich für die Antwort. Am 18. Habe ich meinen FA Termin, auch wenn ich die bestätigung geben werde, muss ich meine 4 Nachtdienste absolvieren.lg
Expertin-Grüne
Expertin-Grüne | 08.06.2018, 14:55 Uhr
Registriert seit 03.11.2011

Re: Fehlgeburt

Hallo Tritzie,

nein, das müssten Sie nicht.

Das Mutterschutzgesetz macht hier klare Vorgaben.

Für die Beschäftigung schwangerer und stillender Frauen gilt prinzipiell: Sie dürfen nicht zwischen 20 und 6 Uhr arbeiten, keine Mehrarbeit leisten und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.

siehe:

Mutterschutzgesetz-das-sollten-schwangere-wissen

viele Grüße!

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