Fehlgeburt
Eine zusätzliche frage. Ich darf ab nächsten Monat keine Nachtdienste mehr machen, finde ich sehr blöd, da ich dirt niemand heraus mobilisieren muss, im gegensatz zum tag.
Wieso darf man keine Nachtdienste machen? Glg aus österreich
Re: Fehlgeburt
Hallo Tritzie,
das ist absoluter Unsinn. Unmittelbar nach Feststellung einer Schwangerschaft können Sie selbstverständlich eine Bescheinigung über die Schwangerschaft erhalten, evtl gegen eine geringe Gebühr, die der Arbeitgeber erstatten sollte. Der Mutterpass wird meist etwas später ausgestellt. Sobald der Arbeitgeber von der Schwangerschaft Kenntnis hat, muss er sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörder melden und prüfen, ob die Fortsetzung der Arbeit mit den Vorgaben des Mutterschutzgesetzes vereinbar ist. In der Krankenpflege dürfen Sie z.B. nicht mit infektiösen Patienten/Materialien umgehen und auch nicht für Nachtdiensten herangezogen werden. Es kann aber im Einzelfall Sonderabsprachen mit dem Betriebsarzt geben, dem Sie jetzt vorgestellt werden sollten.
Gerade in den ersten 3 Monaten findet die empfindliche Organentwicklung der ungeborenen Kinder statt. Mögliche Schädigungen sind in dieser Phase besonders gravierend.
Das grundsätzliche Risiko einer Fehlgeburt (ca. 15 %) ist altersabhängig und zu Beginn einer Schwangerschaft am höchsten und sinkt von Woche zu Woche.
viele Grüße!
Re: Fehlgeburt
Re: Fehlgeburt
Hallo Tritzie,
nein, das müssten Sie nicht.
Das Mutterschutzgesetz macht hier klare Vorgaben.
Für die Beschäftigung schwangerer und stillender Frauen gilt prinzipiell: Sie dürfen nicht zwischen 20 und 6 Uhr arbeiten, keine Mehrarbeit leisten und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
siehe:
Mutterschutzgesetz-das-sollten-schwangere-wissen
viele Grüße!
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