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CMV und erhöhtes Risiko im Job

Liebes Qualimedic-Team
Ich bin 31, hatte im April eine missed abortion in der 8 SS Woche (1.Schwangerschaft) und versuche nun erneut schwanger zu werden. Leider bin ich CMV negativ getestet werden, was mir jetzt vorallem in beruflicher Hinsicht grosse Sorgen bereitet.
Denn ich bin in der Ausbildung zur Pädiaterin (3.Jahr), arbeite in einer Uniklinik in der französischen Schweiz. Nun habe ich ja ein deutlich erhöhtes Ansteckungsrisiko (mir ist leider unverständlich, wieso ich immernoch CMV negativ bin, noch dazu mit 5 Nichten und Neffen die ich regelmässig sehe).
Was empfehlen sie Frauen in ähnlichen Situationen in Deutschland im Falle einer Schwangerschaft? Leider sind die Gesetze in der Schweiz wenig "Schwangerenfreundlich"..
Ausserdem hatte ich zum Zeitpunkt der 1. Fehlgeburt (Arbeitgeber wusste noch nicht bescheid) extrem viel Nachtdienste und überstunden (Personaldefizite).
Meinen sie dies könnte die Fehlgeburt mitverursacht haben ?
Ich weiss, dass dies Fragen sind, auf die es nicht die einzig, absolut wahre Antwort gibt, aber ich würde mich einfach über eine Zweitmeinung freuen
Schénen Sonntag noch,
Ihre Hanne
Bisherige Antworten

CMV und erhöhtes Risiko im Job

Hallo, dazu gibt es Empfehlungen:
Das Landesanstalt für Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen schreibt dazu:
"Zytomegalie (CMV)
Die Übertragung des CMV-Virus erfolgt als Schmierinfektion über Körperflüssigkeiten wie z.B. Blut, Urin, Speichel oder beim Stillen durch Muttermilch. In den ersten drei Lebensjahrenwerden Kinder besonders häufig infiziert.
Die Erkrankung verläuft in der Regel unbemerkt. Bei Erstinfektion einer Schwangeren kommtes in 35-50% der Fälle zu einer Übertragung auf das Ungeborene, welches z. T. bleibendeSchäden erleidet. Bei 7-10% der infizierten Säuglinge treten z. B. eine geistige Behinderung, Schwerhörigkeit bis zur Taubheit und Bewegungsstörungen auf. Etwa 10% der erkranktenKinder versterben.
Schwangere mit unbekanntem CMV-Immunstatus und nicht Immune sind infektionsgefährdet. Daher ist ein beruflicher Umgang mit Kindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr und behinderten Kinder während der gesamten Schwangerschaft untersagt.
Eine Beschäftigung mit älteren Kindern (ab dem 4. Lebensjahr) ist nur unter konsequenter Einhaltung der empfohlenen Hygienemaßnahmen erlaubt. Ein enger Körperkontakt sowie die Begleitung zur Toilette sind zu vermeiden, geeignete Handschuhe sind zu tragen und eine Freistellung vom Wickeln (auch bei älteren, behinderten Kindern) sollte erfolgen. In jedem Fall ist eine Beschäftigung mit bekannten Ausscheidern oder erkrankten Kindern verboten."
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