Beschäftigungsverbot
Nun meine Fragen:
-Wer entscheidet das ? Kann der Arzt das sagen ,aber ich dennoch arbeiten? Kann das der Arbeitgeber machen?
-Wenn man Beschäftigungsverbot bekommen hat, wer zahlt und wieviel?
- Kann man wie in der Elternzeit auch nebenbei Arbeiten,einen leichten Job??
LG
Babs
Beschäftigungsverbot
Bei einem Beschäftigungsverbot dürfen Schwangere an ihrem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden, wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Benötigt wird dafür ein ärztliches Attest. Ausschlaggebend ist, dass die Beschäftigung die Gefährdung darstellt.
Die Frage, wann während einer Schwangerschaft eine krankheitsbedingte AU-Bescheinigung ausgestellt oder ein Beschäftigungsverbot gemäß § 3 MuSchG ausgesprochen werden kann, ist nicht immer einfach zu beantworten. Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, erhält die Schwangere weiterhin den Mutterschutzlohn von ihrem Arbeitgeber in voller Höhe für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverbots (§ 11 MuSchG). Dieser Vorteil ist von der schwangeren Arbeitnehmerin natürlich in der Regel erwünscht.
Prinzipiell hat aber bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit die AU-Bescheinigung stets Vorrang vor einem Beschäftigungsverbot.
Eion Beschäftigungsverbot richtet sich also immer gegen die Umstände der Beschäftigung. Prinzipiell könnte z.B. der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot dadruch verhindern, dass eine andere Arbei oder eine andere Arbeitsstelle zugewiesen wird.
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