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Beschäftigungsverbot

Hallo und sorry, denn meine Frage paßt nicht so recht in diese Sprechstunde.
Aber vieleicht können Sie doch helfen, oder mir sagen, wer evtl. helfen kann.
Mein Sohn ist 15 Monate und
ich bin nach einer FG im Juli 08 erneut schwanger und bekam sofort von meinem FA ein Beschäftigungsverbot.
Nun mußte ich, da keine Grippenplatz o. Tagesmutti, meine Elternzeit erstmal bis Januar 09 verlängern.
Ich bekomme ja derzeit kein Geld, bis auf Kindergeld(und Unterhalt), das ist ja auch bis Januar noch so, aber was ist ab Januar, wo ich ja eigendlich wieder arbeiten wollte???
Bekomme ich dann wieder Geld, zieht dann ab dem Zeitpunkt das Beschäftigungsverbot, oder ist das rechtlich gesehen wieder anders, da ich ja in der verlängerten Elternzeit schon das Beschäftigungsverbot erhalten habe???
Wäre echt dankbar über eine Auskunft oder einen hilfreichen Link.
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Liebe Grüße
Pexi
Bisherige Antworten

Beschäftigungsverbot

Hallo, da bin ich leider überfragt.
Vielleicht hilft ihnen dieser link weiter: http://www.frag-einen-anwalt.de/Besch%C3%A4ftigungsverbot__f43997.html
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