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Beschäftigungsverbot

Hallo Zusammen,
ich bin jetzt in der 26. SSW und zur Zeit seit 22.August krank geschrieben und das auch noch bis zum 07.Oktober. Ich hatte vorzeitige Wehen und Krämpfe. Meine Ärztin hat mich dann noch ins Krankenhaus überwiesen, dort war ich 5 Tage stationär. Aufgrund Muttermundschwäche erhalte ich jetzt Magnesium und Eisen.
Nun bin ich ja dann bereits über 6 Wochen krank geschrieben, bei Nachfrage bei meine Ärztin nach einem Attest für das individuellen Beschäftigungsverbot verneinte sie dies. Kann mir dieses Beschäftigungsverbot erteilt werden, aufgrund der Muttermundschwäche?
Mein Arbeitgeber sagt mir sobald ich den Attest vorlege, würde er weiterhin mein komplettes Gehalt zahlen, ansonsten erhalte ich ja nur prozentual von der Krankenkasse.
Können Sie mir hierzu Ihren Rat mitteilen?
Vielen Dank.
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Beschäftigungsverbot

Hallo
Nach einem Beschäftigungsverbot dürfen Schwangere an ihrem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden, wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Benötigt wird dafür ein ärztliches Attest. Ausschlaggebend ist, dass die Beschäftigung die Gefährdung darstellt.
Die Frage, wann während einer Schwangerschaft eine krankheitsbedingte AU-Bescheinigung ausgestellt oder ein Beschäftigungsverbot gemäß § 3 MuSchG ausgesprochen werden kann, ist nicht immer einfach zu beantworten. Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, erhält die Schwangere weiterhin den Mutterschutzlohn von ihrem Arbeitgeber in voller Höhe für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverbots (§ 11 MuSchG). Dieser Vorteil ist von der schwangeren Arbeitnehmerin natürlich in der Regel erwünscht.
Prinzipiell hat aber bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit die AU-Bescheinigung stets Vorrang vor einem Beschäftigungsverbot.
In ihrem Fall scheint mir die Arbeitsunfähigkeit korrekter zu sein.
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