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Beschäftigungsverbot

Guten Morgen,

aufgrund meines Alters ( 36 ) und Faktor V Leidens besteht eine Risikoschwangerschaft. Wie stehen da die Chancen für ein Beschäftigungsverbot? Bin mittlerweile in der 21. SSW

Vielen Dank vorab

Bisherige Antworten

Beschäftigungsverbot

Hallo
Bei einem Beschäftigungsverbot dürfen Schwangere an ihrem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden, wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Benötigt wird dafür ein ärztliches Attest. Ausschlaggebend ist, dass die Beschäftigung die Gefährdung darstellt, Vorerkrankungen wie ein Faktor V Leiden sind in der Regel kein Grund für ein Beschäftigugnsverbot.
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