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Beschäftigungsverbot

Guten Tag!

Ich bin mir nicht sicher ob ich in diesem Forum mit meiner Frage richtig bin, aber ich versuche es einfach mal.

Ich habe heute morgen von meiner FA ein Beschäftigungsverbot erhalten da ich in einem großen Krankenhaus mit viel Patientenkontak arbeite und mich evtl mit der Schweinegrippe anstecken könnte.

Nun will mein AG mich trotz Beschäftigungsverbot an einem anderen Arbeitsplatz einsetzen wo ich keinen Pat.kontakt habe.

Ist das rechtens?

Vielen Dank und viele Grüße,

Clematis

Bisherige Antworten

Beschäftigungsverbot

Hallo, das ist rechtens. Wenn ihnen ein Arbeitsplatz ohne Infektionsrisiko angeboten wird ist das Beschäftigungsverbot wegen der Schweinegrippe hinfällig.
Nach einem Beschäftigungsverbot dürfen Schwangere an ihrem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden, wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Benötigt wird dafür ein ärztliches Attest. Ausschlaggebend ist, dass die Beschäftigung die Gefährdung darstellt.
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