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Beschäftigungsverbot

Guten Tag,
ich bin in der 11+2 woche schwanger und arbeite an einer Schule. Nun ist noch nicht gesichert ob ich Antikörper gegen Ringelröteln und Zytomegalie habe. Ich wußte allerdings auch nicht, dass ich dann wahrscheinlich nicht mehr an der Schule tätig sein darf - ist das wirklich so?
Meine Schüler sind über 16 Jahre alt, da sie sich aber im dualen System 2 Tage Schule und 3 Tage Ausbildung in der Praxis (Kindergarten) befinden, haben sie ständig Kontakt zu Kindern. Darüberhinaus betreue ich die Schüler in der Praxis, so dass ich auch mit Kleinkinder regelmäßig im Kontakt habe.
wie müsste sich mein Arbeitsplatz nun gestalten?
Bedingt nun diese Arbeitssituation ein Beschäftigungsverbot?
Leider habe ich meinen Arbeitgeber noch nicht informiert, da ich die ersten 12 wochen abwarten wollte...:(
Bisherige Antworten

Beschäftigungsverbot

Hallo
Ausführliche Infos finden sie unter: http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/DownloadMutterschutz/MuKinder20022008.pdf
Ihr Arbeitgeber müsste den Immunschutz für relevante Infektionen überprüfen lassen. Bei fehlender Immunität würde das Beschäftigungsverbot greifen.
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