Beschäftigungsverbot und kommende Arbeitslosigkeit
ich durchforste seit Tagen das Netz und weiß allmählich nicht mehr, wer mir helfen kann. Ich bin wohl nicht an der richtigen Adresse bei Ihnen, aber vielleicht haben Sie in Ihrer Berufserfahrung einen ähnlichen Fall gehabt und können mir doch helfen.
Ich bin nun bei 11+2 und seit Ende März im vorläufigen Beschäftigungsverbot. Jetzt bekam ich per Post das individuelle BV, bezogen auf "jede Tätigkeit" (voraussichtlich bis zum Ende der SS). Leider weiß ich nicht, ob es (vom Bertriebsarzt) aufgrund fehlenden Immunschutzes oder wg meiner 3 zurückliegenden FG, daher nun Risiko-SS, ausgesprochen wurde.
Bisher arbeitete ich als Erzieherin in einer Kita; mein befristeter Vertrag geht bis zum 31.7.10. Den Folgevertrag hatte ich fast sicher, da trat die SS ein und nun bin ich ab 01.08.10 arbeitslos.
Was macht nun das BV? Stehe ich dem Arbeitsmarkt auf andere Weise zur Verfügung, z.B. in einer Bürotätigkeit, oder nicht? Kann die Arbeitsargentur tatsächlich die Leistungen einstellen? Ich fühle mich nicht krank, aber ich weiß nicht, ob es gut ist, im 6.-7. Monat noch einmal einen neuen Job zu beginnen (falls man einen bekommt).
Das hessische LSG hat ein Urteil
http://www.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/news_6806.html
dazu gesprochen, aber NRW scheint es tatsächlich auf jede neue Klage anzulegen...
Haben Sie einen Rat?
Danke
Beschäftigungsverbot und kommende Arbeitslosigkeit
Ein Beschäftigungsverbot für wirklich jede Tätigkeit wäre eher ungewöhnlich.
Deshalb ist es wahrscheinlich, dass sie auf dem Arbeitsmarkt für manche Tätigkeiten wieder zur Verfügung stehen. Bei einem Beschäftigungsrisiko wegen eines Infektionsrisiko wäre z.B. Büroarbeit ohne Kundenkontakt möglich.
Beschäftigungsverbot und kommende Arbeitslosigkeit
Wenn ich z.B. keinen Schutz gegen Zytomegalie hätte und deshalb nicht mit Kindern bis 6 Jahre arbeiten darf, ist die Büroarbeit mit Erwachsenen okay!
Und wenn es aufgrund der vorausgegangenen FG war? Wie verhalte ich mich dann?
Beschäftigungsverbot und kommende Arbeitslosigkeit
Wenn kein Schutz gegen Zytomegalie besteht und deshalb ein Beschäftigungsverbot für Arbeit mit Kindern bis 6 Jahre besteht, ist die Büroarbeit mit Erwachsenen okay.
Vorausgegangene Fehlgeburten alleine sind kein Grund für ein Beschäftigungsverbot. Es muss erklärt werden, worin dass Risiko bei der laufenden Schwangerschaft besteht.
Beschäftigungsverbot und kommende Arbeitslosigkeit
Beschäftigungsverbot und kommende Arbeitslosigkeit
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