Suchen Menü

Beschäftigungsverbot / Risikoschwangerschaft

Guten Tag.

Ich habe eine Frage zum Thema Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot.

Um die Frage zu stellen muß ich etwas weiter ausholen ...

In den letzten Jahren hatte ich 4 Fehlgeburten. Wie sich mittlerweile rausstellte durch einen angeborenen Gendefekt. Mittlerweile bin ich wieder schwanger in der 21 ssw. Zur Zeit spritze ich mir täglich ein blutverdünnendes Mittel und nehme die üblichen Medikamente wie Folsäure und Magnesium.

Da ich Depressionen u.a. durch die Fehlgeburten bekam, bin ich seit ca einem 3/4 Jahr in Psychotherapeutischer Behandlung. Anfangs meiner Schwangerschaft hatte ich wieder viele Ängste wegen meiner Vorgeschichte. Diese sind durch die Therapie realtiv gut überbrückbar gewesen.

Allerdings hat sich bei mit mittlerweile seit der Schwangerschaft einiges z.b beruflich geändert (bin seit 3 Jahren in einer Zeitarbeit beschäftigt, war bis vor einem Monat die ganze Zeit über an einer Firma ausgeliehen als Beraterin/Verkkäuerin. Dieser Auftrag ist nun geendet und meine Zeitarbeit bietet mir derzeit Jobs in Richtung Produktionshelerin an). Neben dem seit ca. 2 Wochen permanent erhöhten Blutdruck und den damit verbundenen Gleichgewichtsstörungen habe ich auch seit diesen Veränderungen wieder massive psychische Probleme, die sich zb darin äußern,dass ich wieder mein bereits seit einem Jahr "geheilten" Asthma zeigen. Zusätzlich kommen ständig Ängste dazu, einmal weil der ganze Druck , in meinen Augen, zunimmt und zum 2ten weil ich eben durch die anhaltenden Störungen wie Schwindelanfälle belastet bin.

Nun habe ich zwar eine Attest ("Krankschreibung") für die nächsten 2 Wochen, allerdings meinte mein Psychologe ich solle dringend mit meiner Frauenärztin darüber sprechen da ggf ein Beschäftigungsverbot in Frage kommt, da es mir seit 4 Wochen neben dem zu hohen Blutdruck auch psychisch schlechter geht.

Gesagt getan .... Meine Frauenärztin meint, dass sie nur wenn ich einem gefährlichen Umfeld (Laut Ihren Worten wäe das zB ein Atomkraftwerk mit diversen schädlichen Stoffen) arbeiten würde.

Mittlerweile bin ich sehr verunsichert, was ich machen soll. Jeder sagte mir etwas anderes. Mein Zustand wird eher schlechter als besser. Können sie mir Auskunft geben, wann tatsächlich ein Beschäftigungsverbot erteilt werden kann. Ob in meinem Fall ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden kann und vor allem wer denn nun dafür zuständig ist ( mein Frauenarzt, mein Hausarzt, zwischendurch war mal ein Internist im Gespräch).

Ich hoffe auf baldige Antwort.

Vielen Dank bereits jetzt daür.

FranziL

Bisherige Antworten

Beschäftigungsverbot / Risikoschwangerschaft

Hallo
Nach einem Beschäftigungsverbot dürfen Schwangere an ihrem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden, wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Benötigt wird dafür ein ärztliches Attest. Ausschlaggebend ist, dass die Beschäftigung die Gefährdung darstellt.
Die Frage, wann während einer Schwangerschaft eine krankheitsbedingte AU-Bescheinigung ausgestellt oder ein Beschäftigungsverbot gemäß § 3 MuSchG ausgesprochen werden kann, ist nicht immer einfach zu beantworten. Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, erhält die Schwangere weiterhin den Mutterschutzlohn von ihrem Arbeitgeber in voller Höhe für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverbots (§ 11 MuSchG). Dieser Vorteil ist von der schwangeren Arbeitnehmerin natürlich in der Regel erwünscht.
Prinzipiell hat aber bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit die AU-Bescheinigung stets Vorrang vor einem Beschäftigungsverbot.
In ihrem Fall ist eher eine Arbeitsunfähikgeit als ein Beschäftigungsverbot korrekt, weil ihre gesundheitlichen Probleme ja nicht durch die Arbeit ausgelöst werden.
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen