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Beschäftigungsverbot?

Hallo,

ich bin in der 5ten Woche schwanger (4+1) und muss mir am Freitag eine Bescheinigung vom Arzt holen weil mein Arbeitgeber die haben will. 

ich arbeite im einzelhandel und muss oft schwer heben & schwer ziehen (Rollcontainer mit sicher mehr als 10 kg). Ich bin meistens nach 30 Minuten schon völlig kaputt und meine Beschwerden wie (normalerweise leichtes) ziehen im Bauch oder Hüfte-/Beckenschmerzen werden da immer schlimmer. Kann mir ein Arzt dafür ein Beschäftigungsverbot für die ersten 3 Monate ausstellen? 

Bisherige Antworten
Experte-Winkler
Experte-Winkler | 02.10.2013, 15:44 Uhr
545 Beiträge seit 01.01.2013

Re: Beschäftigungsverbot?

Die Beschäftigungsverbote nach § 4 Mutterschutzgesetz (generelle Beschäftigungsverbote) hat der behandelnde Arzt/Frauenarzt nicht zu beurteilen.

Das Mutterschutzgesetz richtet sich an den Arbeitgeber, der eine werdende Mutter in einem Abhängigkeitsverhältnis beschäftigt (Arbeitsvertrag).

Das Beschäftigungsverbot nach § 4 Mutterschutzgesetz muss nicht von einem Amt ausgesprochen werden. Es gilt kraft Gesetzes a priori und wird von Arbeitsgeber oder dessen Beauftragten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung selbständig festgestellt.

Ihr Arbeitgeber oder der Betriebsarzt müssen also dieses Beschäfigungsverbot aussprechen.

Der Frauenarzt kann sie nur krankschreiben, wenn in der SS Probleme aufteten. 

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