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Beschäftigungsverbot ??????

Hallo ich bin neu hier und ende der 11 ssw. Ich arbeite als Filialleitung und habe seit dem ich weiss das ich schwanger bin ca. 5 ssw mit Übelkeit, Erbrechen, Kreislaufproblemen häufigen starken Bauchschmerzen und nach einem stressigen Tag leider auch noch mit blutungen zu kämpfen :( Meine Chefin holte mich gestern zum Gespräch ins Büro und meinte ich solle zu meinen FA gehen und mir ein BV ausstellen lassen da es nicht so weiter geht, weil ich auch nur mit einen halben Kopf anwesend bin. Es stimmt leider wirklich obwohl ich meinen Job sehr liebe das ich mich einfach nicht mehr konzentrieren kann da ich jeden Tag mit diesen Beschwerden zu kämpfen habe, seit einer Woche ist es so schlimm das ich oft Träume das das Baby gestorben ist :-( Also ich steigere mich sehr in diese Sache hinein da ich meiner Chefin gern alles recht machen will aber nicht kann bzw mein Baby vorgeht. Meine Frage: ist in meinen Fall ein BV sinnvoll und wie muss ich vorgehen??? Vielen Dank im vorraus für jede Antwort. Gruss
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Beschäftigungsverbot ??????

Hallo
Nach einem Beschäftigungsverbot dürfen Schwangere an ihrem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden, wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Benötigt wird dafür ein ärztliches Attest. Ausschlaggebend ist, dass die Beschäftigung die Gefährdung darstellt.
Die Frage, wann während einer Schwangerschaft eine krankheitsbedingte AU-Bescheinigung ausgestellt oder ein Beschäftigungsverbot gemäß § 3 MuSchG ausgesprochen werden kann, ist nicht immer einfach zu beantworten. Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, erhält die Schwangere weiterhin den Mutterschutzlohn von ihrem Arbeitgeber in voller Höhe für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverbots (§ 11 MuSchG). Dieser Vorteil ist von der schwangeren Arbeitnehmerin natürlich in der Regel erwünscht. Da Arbeitgeber bei kleineren Betrieben die Erstattung der Lohnfortzahlung beantragen können ist ein Beschäftigungsverbot oft auch von den Arbeitgebern gewünscht.
Im genannten Fall müsste der FA bescheinigen, dass durch ihre Tätigkeit ein Risiko für Mutter oder Kind besteht. Das ist sicher Ermessensfrage. Sie können ihren FA ansprechen, es kann aber sein, dass er auf eine Arbeitsunfähigkeit verweist.
Allgemein gilt für dieses Forum:
In diesem Forum können Fragen nur allgemein beantwortet werden. Es können hier keine Diagnosen gestellt und keine individuellen Therapieempfehlungen gegeben werden.
Es kann keine Antwort gegeben werden, die genau auf die von der Schwangeren gestellte Situation ausgerichtet ist. Deswegen sind auch keine konkreten Ratschläge möglich. Diese sind nur durch eine Vorstellung bei m behandelnden Frauenarzt möglich. Im Zweifelsfall ist deswegen immer eine Vorstellung beim Frauenarzt notwendig.
Prinzipiell hat aber bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit die AU-Bescheinigung stets Vorrang vor einem Beschäftigungsverbot.
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