Suchen Menü

Beschäftigungsverbot?

hallo liebe experten,

meine schwägerin ist schwanger (jetzt 28. woche) und es wurde vor 10 tagen beim routinetermin festgestellt, dass die zervixlänge nur noch 7 mm beträgt und sich auch schon ein trichter gebildet hat.

sie hat direkt eine einweisung ins krankenhaus bekommen, in dem sie seitdem 24 std. am wehenhemmer hängt.

der actim partus test war jetzt schon das 2. mal positiv, laut aussagen der ärzte wird sie das krankenhaus vor entbindung - wann auch immer die sein wird - nicht mehr verlassen.

im krankenhaus bekommt sie jetzt allerdings "nur" eine arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. die frauenärztin sagt, sie kann kein beschäftigungsverbot aussprechen, solange sie im krankenhaus ist.

da beisst sich also die katze in den schwanz. besteht die möglichkeit auf ein beschäftigungsverbot? wenn ja, wie?

ansonsten hat sie ja finanzielle einbussen, obwohl sie gar nichts dazu kann.

vielen dank und viele grüße

die waldfee

Bisherige Antworten

Beschäftigungsverbot?

Hallo
Bei einem Beschäftigungsverbot dürfen Schwangere an ihrem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden, wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Benötigt wird dafür ein ärztliches Attest. Ausschlaggebend ist, dass die Beschäftigung die Gefährdung darstellt.
Die Frage, wann während einer Schwangerschaft eine krankheitsbedingte AU-Bescheinigung ausgestellt oder ein Beschäftigungsverbot gemäß § 3 MuSchG ausgesprochen werden kann, ist nicht immer einfach zu beantworten. Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, erhält die Schwangere weiterhin den Mutterschutzlohn von ihrem Arbeitgeber in voller Höhe für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverbots (§ 11 MuSchG). Dieser Vorteil ist von der schwangeren Arbeitnehmerin natürlich in der Regel erwünscht.
Prinzipiell hat aber bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit die AU-Bescheinigung stets Vorrang vor einem Beschäftigungsverbot.
Im genannten Fall besteht wahrscheinlich keine Chance auf ein Beschäftigungsverbot.
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen