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Berufsverbot

Hallo! Ich bin in der 10 SSW u. seit 3 Wochen aufgrund starker Übelkeit u. Unwohlsein zu Hause. Ich bin 37 Jahre alt u. hatte im November 2008 in der 9 SSW eine Fehlgeburt. Ich bin als Zahnarzthelferin tätig u. habe gehört, daß meine Frauenärztin mir ein Berufsverbot aussprechen kann. Stimmt das, wieviel Geld bekomme ich dann? Vielen Dank

Bisherige Antworten

Berufsverbot

Hallo, bei einem Beschäftigungsverbot würden sie ihr normales Gehalt weiter bekommen.
Bei einem Beschäftigungsverbot dürfen Schwangere an ihrem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden, wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Benötigt wird dafür ein ärztliches Attest. Ausschlaggebend ist, dass die Beschäftigung die Gefährdung darstellt.
Die Frage, wann während einer Schwangerschaft eine krankheitsbedingte AU-Bescheinigung ausgestellt oder ein Beschäftigungsverbot gemäß § 3 MuSchG ausgesprochen werden kann, ist nicht immer einfach zu beantworten. Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, erhält die Schwangere weiterhin den Mutterschutzlohn von ihrem Arbeitgeber in voller Höhe für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverbots (§ 11 MuSchG). Dieser Vorteil ist von der schwangeren Arbeitnehmerin natürlich in der Regel erwünscht.
Prinzipiell hat aber bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit die AU-Bescheinigung stets Vorrang vor einem Beschäftigungsverbot.
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