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BV wg. Influenza/Schweinegrippe?!

Hallo,

arbeite bei einem hausärztlich tätigen Internisten und mal abgesehen von den Patienten ist jetzt schon die 4. Kollegin an Influzena erkrankt, drei davon haben/hatten höchstwahrsch. das Schweinegrippevirus.

Ich bin in der 29. SSW und hab zwar keine Angst um mich, aber um meine Baby und möchte mich auf keinen Fall anstecken.

Wäre ein Beschäftigungsverbot angezeigt bzw. erfragenswert?

Habe am 17.2. wieder Frauenarzttermin. Bin mir unsicher, ob ich zu hysterisch bin oder ob ich Montag schon mal bei ihr anrufen soll und fragen, ob ich mir Sorgen machen muss?

Lieben Gruß

Bisherige Antworten

BV wg. Influenza/Schweinegrippe?!

Hallo
Bei einem Beschäftigungsverbot dürfen Schwangere an ihrem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden, wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Benötigt wird dafür ein ärztliches Attest. Ausschlaggebend ist, dass die Beschäftigung die Gefährdung darstellt. Dies ist bei einer Ansteckungsgefahr für Grippe in einer Arztpraxis auf jeden Fall gegeben.
Es stellt sich allerdings unabhängig von ihrer Beschäftigung die Frage, ob ihnen nicht zur Grippeschutzimpfung geraten wurde?

bitte noch mal antworten

Mein Chef hat mir die Grippeimpfung empfohlen. Mit der Frauenärztin habe ich mich jedoch dagegen ausgesprochen, da es zu wenig erforscht ist und sie selbst nichts mehr impft, da schon vier Schwangere einen Abgang in Zusammenhang mit der Impfung hatten und noch mehrere mit Fieber danach zu kämpfen hatten. Ich selbst habe letztes Jahr und auch davor schon mal Grippeimpfungen bekommen und habe sie auch nie wirklich gut vertragen.
Daher kommt eine Impfung für mich nicht in Frage.
Meine kollegin hat auch die Impfung beommen und ist eine Woche danach an Influenza erkrankt, da der Schutz ja nicht sofort gegeben ist. Ich selbst habe nur noch 4 Wochen bis zum Mutterschutz, daher glaube ich nicht, dass es noch viel sinn machen würde jetzt zu impfen.
Heißt das quasi, dass ich entweder mich impfen lassen muss, oder weiter arbeiten ohne Schutz?

bitte noch mal antworten

Seit Augst 2010 wird von der STIKO (Ständige Impfkomission) für alle Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel eine Grippeimpfung empfohlen, für Schwangere mit zusätzlicher Gefährdung durch ein Grundleiden (z.B. Asthma) sogar schon im ersten Schwangerschaftsdrittel.
Die Empfehlung beruht auf der Feststellung, dass bei Schwangeren deutlich mehr Komplikationen bei einer Grippe beobachtet wurden als bei nichtschwangeren Frauen.
Deswegen ist die Empfehlung, nicht zu impfen, nicht korrekt.
Es kann sie aber niemand zur Grippeimpfung zwingen. Ihr Arbeitgeber muß sie an einer Stelle einsetzen, an der kein Infektionsrisiko besteht.
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