Suchen Menü

BV sinnvoll oder nicht?

Hallo liebes Ärzteteam,

ich bin in der 22. SSW und hab seit 4 Wochen ein befristetes BV bis zum 07.08.09. Ich frage mich, ob meine Vorgeschichte nicht ein BV bis MuSchu vorsieht, denn das wurde mir bei der Schwangerenberatung empfohlen. Da die Frau aber keine Ärztin ist, möchte ich Sie gerne um Ihre Meinung fragen:

- Bisher 2 FG (Mai 2008 in der 7. SSW und Dez. 2008 in der 10. SSW)

- Durch KIWU Klinik (hormoneller Zyklus) Schwanger geworden, nehme bisher immer noch Heparin spritzen, da es bisher nur gutes tut und ASS 100

- Fehlbildung der Gebärmutter (Uterus Unicornis), rechter Eileiter fehlt. Bisher auch Endometriose gehabt, die entfernt wurde (Dez. 07)

- Nur linke Niere und linker Eileiter vorhanden (seit Geburt)

- Ab sofort alle 2 Wochen zum Urologen wegen Nierenkontrolle mit Blut- und Urinabnahme

- Bandscheibenwölbung, seit 3 Wochen starke Rückenschmerzen (nur links), ebenso Ischias Schmerzen.

- Auf Arbeit wurde renoviert inkl. Lackierung! Hatte ständig Kopfschmerzen, daher hab ich das befristete BV bekomme. Die Stoffe und Dämpfe sind aber sicherlich noch Wochen in den Wänden.

- Neue Arbeitsstelle seit Mai 09, nach Beendigung meines Studiums, d. h. viel Stress, weil die Tätigkeiten mich einfach noch überfordern auch wenn es nur ein Bürojob ist.

Es geht mir aber mehr um meinen gesundheitlichen Zustand, vor allem wegen der meiner nur einen Niere und meiner verkleinerten Gebärmutter durch den Uterus Unicornis. Habe täglich Angst, das meine Gebärmutter das nicht lange aushält. Vor allem, da diese Fehlbildung zu Fehl- und Frühgeburten neigt. Und 2 FG habe ich bereits. Ruhe mich daher viel aus während meines BV.

Wie ist Ihre Meinung? Rechtfertigen meine Vorgeschichte und meiner derzeitige Situation ein BV bis MuSchu?

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

Liebe Grüße

Bisherige Antworten

BV sinnvoll oder nicht?

Hallo
Nach dem Beschäftigungsverbot dürfen Schwangere an ihrem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden, wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Benötigt wird dafür ein ärztliches Attest.
Durch das individuelle Beschäftigungsverbot soll gewährleistet werden, dass eine werdende Mutter sofort aufhört zu arbeiten, wenn auch nur das kleinste Risiko für sie oder das Kind auftritt. Schwangere sollen nicht wegen des finanziellen Verlustes durch das geringere Krankengeld sich oder ihr Baby in Gefahr bringen, indem sie weiter ihrer Tätigkeit nachgehen.
Gründe für ein individuelles Beschäftigungsverbot können sein: eine Risikoschwangerschaft, die Gefahr einer Frühgeburt, eine Mehrlingsgeburt, eine Muttermundschwäche, besondere Rückenschmerzen oder weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen, die auf die Schwangerschaft zurückgehen. Die Grenzen zwischen schwangerschafts- und krankheitsbedingten Beschwerden sind oft fließend. Deshalb muss der Arzt entscheiden, ob es sich um eine Krankheit oder um Symptome handelt, die durch die Schwangerschaft hervorgerufen werden. Ferner muss er abwägen, ob Komplikationen zu befürchten sind, die ein individuelles Beschäftigungsverbot gebieten. Wichtig: Dazu muss bei der werdenden Mutter nicht unbedingt eine Erkrankung vorliegen.
Droht sich die schwangere Frau durch Tätigkeiten zu gefährden, die ihr nach dem Mutterschutzgesetz sowieso verboten sind, ist es sinnlos, ein individuelles Beschäftigungsverbot auszusprechen. Soll sie beispielsweise ständig schwere Lasten heben, ist statt des Gangs zum Arzt der zum Gewerbeaufsichtsamt ratsam. Denn das ist zuständig für die Einhaltung der Mutterschutzbestimmungen.
Bei Ihnen liegen jedoch eher Grunderkrankungen vor - es wäre also wenn dann eher eine Krankschreibung zu attestieren. Ob durch die Farben und Lacke noch eine Gefährdung besteht muss der Betriebsarzt in Ihrem Unternehmen attestieren

BV sinnvoll oder nicht?

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Hätte noch eine Rückfrage:

Mein Arzt spricht bei mir von einer Risikoschwangerschaft, da ich bereits 2 FG habe, keine Kinder, eine Niere und in der 12. SSW wegen drohendem Abort 1 Woche krankgeschrieben war. Dies steht aber nicht im Mutterpass. Steht eine Risikoschwangerschaft überhaupt im Mutterpass? Er meinte er hätte mir auch ein BV bis MuSchu gegeben, bei einem Verwaltungsjob sei das jedoch schwer zu begründen. Nur bei einer Risikoschwangerschaft ist der Beruf doch mehr oder minder egal, oder? Da ist ein BV doch bei jedem Job möglich oder nich?

BV sinnvoll oder nicht?

Hallo
Nach dem Beschäftigungsverbot dürfen Schwangere an ihrem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden, wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Benötigt wird dafür ein ärztliches Attest.
Durch das individuelle Beschäftigungsverbot soll gewährleistet werden, dass eine werdende Mutter sofort aufhört zu arbeiten, wenn auch nur das kleinste Risiko für sie oder das Kind auftritt. Schwangere sollen nicht wegen des finanziellen Verlustes durch das geringere Krankengeld sich oder ihr Baby in Gefahr bringen, indem sie weiter ihrer Tätigkeit nachgehen.
Gründe für ein individuelles Beschäftigungsverbot können sein: eine Risikoschwangerschaft, die Gefahr einer Frühgeburt, eine Mehrlingsgeburt, eine Muttermundschwäche, besondere Rückenschmerzen oder weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen, die auf die Schwangerschaft zurückgehen. Die Grenzen zwischen schwangerschafts- und krankheitsbedingten Beschwerden sind oft fließend. Deshalb muss der Arzt entscheiden, ob es sich um eine Krankheit oder um Symptome handelt, die durch die Schwangerschaft hervorgerufen werden. Ferner muss er abwägen, ob Komplikationen zu befürchten sind, die ein individuelles Beschäftigungsverbot gebieten. Wichtig: Dazu muss bei der werdenden Mutter nicht unbedingt eine Erkrankung vorliegen.
Droht sich die schwangere Frau durch Tätigkeiten zu gefährden, die ihr nach dem Mutterschutzgesetz sowieso verboten sind, ist es sinnlos, ein individuelles Beschäftigungsverbot auszusprechen. Soll sie beispielsweise ständig schwere Lasten heben, ist statt des Gangs zum Arzt der zum Gewerbeaufsichtsamt ratsam. Denn das ist zuständig für die Einhaltung der Mutterschutzbestimmungen.
Bei Ihnen liegen jedoch eher Grunderkrankungen vor - es wäre also wenn dann eher eine Krankschreibung zu attestieren. Ob durch die Farben und Lacke noch eine Gefährdung besteht muss der Betriebsarzt in Ihrem Unternehmen attestieren
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen