Suchen Menü

Arbeiten bei vorzeitigen Wehen

Liebes Ärzteteam,
letzte Woche musste ich wegen vorzeitigen Wehen und starken, andauernden Unterleibsschmerzen in der 24. SSW für 5 Tage ins Krankenhaus. Der Muttermund war und ist ziemlich weich, jedoch verschlossen. Da ich Grundschullehrerin einer sehr schwierigen Klasse bin, rieten mir 2 Ärztinnen sowie 2 Hebammen unabhängig voneinnader dringend vom Arbeiten in den nächsten 3 Wochen ab. Ich bin ziemlich sicher, dass die Wehen und Unterleibsschmerzen durch den Stress in der Klasse verursacht wurden, da sich mein Bauch bereits auf dem kurzen Weg zur Arbeit für eine längere Zeit stark verhärtet hat. Die Kinder sind z. T. hyperaktiv, schmeißen Stühle um sich und müssen von mir mit Kraft am Weglaufen gehindert werden. Ich hatte bereits blaue Flecken am Arm, nachdem ich bei Prügeleien eingeschritten bin. Zum Glück wurde ich noch nicht am Bauch getroffen. Der Beruf stellt also wirklich eine große nervliche Belastung dar.
Nun möchte meine Frauenärztin mich aber nicht krankschreiben, weil sich mein Bauch ja wieder nach tagelanger Bettruhe beruhigt hat. Sie ist der Meinung, eine Frühgeburt ließe sich auch durch körperliche Schonung nicht aufhalten und Arbeit wäre gerade während der Schwangerschaft für die Psyche sehr wichtig.
Nachdem mir mehrere Ärzte aber vom Arbeiten abgeraten haben, mache ich mir natürlich Sorgen, dass ich einen Rückfall bekomme, wenn ich weiterhin arbeiten gehe. Ich würde zumindest gerne abwarten, bis die 28. SSW vorüber ist und die Chancen bei einer Frühgeburt schon besser stehen. Wie würden Sie die Situation beurteilen? Kann ich auf eine Krankschreibung bestehen? Sollte ich mich an einen anderen Arzt wenden?
Viele Grüße und danke für eine Antwort!
Manuela W.
Bisherige Antworten

Arbeiten bei vorzeitigen Wehen

Hallo, bei der genannten Arbeitssituation wäre ein Beschäftigungsverbot indiziert.
Nach einem Beschäftigungsverbot dürfen Schwangere an ihrem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden, wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Benötigt wird dafür ein ärztliches Attest. Ausschlaggebend ist, dass die Beschäftigung die Gefährdung darstellt.
Ihr Arbeitgeber könnte ihnen dann eine andere, weniger belastende Tätigkeit zuweisen.
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen