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Anspruch auf eine Hebamme

Hallo,mich würde mal interessieren ob man in der Schwangerschaft auch einen Anspruch auf eine Hebamme hat, obwohl man alle 2 Wochen zur Vorsorge zum Gyn geht?Ich habe meine Tochter aufgrund einer Plazentainsuffizienz in der 25 SSW verloren und da es mir momentan psychisch nicht so gut geht (Angst das es wieder passiert) glaube ich könnte eine Hebamme Hilfreich sein.
Bisherige Antworten

Anspruch auf eine Hebamme

Hallo
In den deutschen Mutterschaftsrichtlinien heisst es dazu:
Untersuchungen nach Nr. 4 können auch von einer Hebamme im Umfang ihrer beruflichen Befugnisse (Gewichtskontrolle, Blutdruckmessung, Urinuntersuchung auf Eiweiß und Zucker, Kontrolle des Standes der Gebärmutter, Feststellung der Lage, Stellung und Haltung des Kindes, Kontrolle der kindlichen Herztöne sowie allgemeine Beratung der Schwangeren) durchgeführt und im Mutterpaß dokumentiert werden, wenn der Arzt dies im Einzelfall angeordnet hat oder wenn der Arzt einen normalen Schwangerschaftsverlauf festgestellt hat und daher seinerseits
keine Bedenken gegenüber weiteren Vorsorgeuntersuchungen durch die Hebamme bestehen. Die Delegierung der Untersuchungen an die Hebamme entbindet den Arzt nicht von der Verpflichtung zur Durchführung der von ihm vorzunehmenden Untersuchungen (Untersuchung des Urinsediments, gegebenenfalls bakteriologische Untersuchung, Hämoglobinbestimmung, Ultraschalluntersuchung sowie die Untersuchungen
bei Risikoschwangerschaft).
Sie sollten ihren FA ansprechen, ob er mit einer Betreuung durch eine Hebamme einverstanden ist.
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