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Anspruch auf Hebamme?

Hallo,

ich habe mal eine Frage für einen guten Freund. Er ist vorgestern Papa geworden. Es war eine sehr dramatische Geburt, seine Frau bekam eine Gestose und überlebte diese leider nicht trotz Notkaiserschnitt und Reanimation! Sie starb aber man konnte das Kind noch retten. Jetzt steht er alleine da, ist natürlich noch geschockt und hat den Verlust seiner geliebten Frau noch nicht realisiert. Wir alle versuchen ihm so gut es geht zu unterstützen. Das Baby, ein kleiner Junge ist heut auch von der Intensiv verlegt worden und kann in den nächsten Tagen entlassen werden. Meine Frage wäre, hat auch er einen Anspruch auf Hebammenunterstützung und wenn nicht, was gibt es noch für Hilfen? Wir sind alle ziemlich geschockt und bestürzt über den Tod, weil wir eigentlich davon ausgegeangen sind, das heut keine Frau während einer Geburt sterben muss...

Selbst für mich als erfahrene Pflegekraft ist das ein großer Schock.

Danke!

Bisherige Antworten

Anspruch auf Hebamme?

Hallo, ich kann ihnen das leider nicht sicher beantworten. In der Regel hat nur die werdende Mutter anrecht auf Hebammenbetreuung. Ihr Freund sollte aber mit seiner Krankenkasse reden, ich könnte mir vorstellen, dass hier eine Ausnahme gemacht wird.
Ihr Freund sollte sich frühzeitig darum kümmern, wie die weitere Betreuung überhaupt aussieht und welche Hilfen es gibt. Da müsste der Sozialdienst des Krankenhauses weiterhelfen können.
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