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An Herrn Dr. med Nuding - Frage zu Farbe, Lacke von heute morgen

Hallo Herr Dr. Nuding,

in meinem Beitrag von heute morgen schreibten Sie etwas von einem Beschäftigungsverbot bzgl. der Renovierungsarbeiten in dem Gebäude, wo ich derzeit arbeite (Wegen Malerarbeiten, Lacken etc.)

Die Renovierung würde etwa noch 4 Wochen andauern, soweit ich erfahren habe. Rechtfertigt das schon ein Beschäftigungsverbot? Mit Urlaubsanspruch wäre mein letzter Arbeitstag anfang Oktober, da mein ET der 11.12.09 ist

Mein Frauenarzt hat morgen leider keine Sprechstunde und nun überlege ich zu einem andere Arzt zu fahren. Ich kann nur sagen, dass ich in letzter Zeit ständig unter Kopfschmerzen leide und ab und an mir auch leicht übel ist.

Vielen Dank

Bisherige Antworten

An Herrn Dr. med Nuding - Frage zu Farbe, Lacke von heute morgen

Bei einem Beschäftigungsverbot dürfen Schwangere an ihrem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden, wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Benötigt wird dafür ein ärztliches Attest. Ausschlaggebend ist, dass die Beschäftigung die Gefährdung darstellt.
Die Dauer der Gefährdung ist unerheblich.
Ob bei ihnen ein Beschäftigungsverbot attestiert wird ist Ermessensfrage, da das Risiko eher gering ist und kaum abgeschätzt werden kann. Trotzdem würde ich dazu raten, ihren FA anzusprechen.
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