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Ab wann gilt man als Risikoschwanger und was folgt daraus?

Liebes 9monateTeam,

... mich beschäftigen ein paar Fragen und ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Bei meiner letzten Schwangerschaft waren auf Seite 5 im Mutterpass drei "trifft zu" Kreuzchen.

1. eigene Erkrankung: Depression

2. besondere Belastung: zu dieser Zeit wg. Burnout in psychatrischer Behandlung

3. älter als 35 (war damals 39)

Trotzdem galt ich bei meinem Arzt nicht als Risikoschwangere! (was für mich damals nicht immer positiv war, da ich zeitweise deutlich mehr Unterstützung - besonders in Bezug auf meine Arbeitssituation benötigt hätte)

Inzwischen habe ich meinen Arzt gewechselt - er hat leider auch beinahe eine BEL übersehen - nur weil ich mir sicher war, das Kind tritt nach unten und deshalb auf ein IGEL-Ultraschall bestanden habe wurde diese 1 1/2 Wochen vor ET noch erkannt und wir konnten dank äußerer Wendung noch eine spontane Entbindung genießen.

Nun bin ich glücklich wieder schwanger. :GIRL 039:

Habe meinen Arzttermin aber erst nächste Woche, da früher ja nunmal keinen echten Sinn macht.

1. inzwischen 41 Jahre alt

2. die Depression ist nicht mehr aktiv, aber sie ist ein Teil meiner Anamese

3. keine größeren privaten oder beruflichen Probleme mehr

4. Schwangerschaftsfolge ganz knapp über einem Jahr - ich müsste ca. eine Woche nach dem ersten Geburtstag meiner Maus wieder schwanger geworden sein

5. eine Fehlgeburt in der Anamese

Bereits zwei glückliche Geburten - 2007 meinen Sohn und 2015 meine Tochter.

 

Würden sie mich als Risikoschwangerschaft einordnen oder nicht? .... und wenn ja, weshalb ?

Welche Konsequenz hat die Einordnung Risikoschwangerschaft für die betroffene Frau?

Einen schönen Tag und liebe Grüße von Jelena

Bisherige Antworten
Expertin-Grüne
Expertin-Grüne | 27.04.2016, 17:28 Uhr
Registriert seit 03.11.2011

Re: Ab wann gilt man als Risikoschwanger und was folgt daraus?

Hallo Jelena,

eine "Risikoschwangerschaft" nach der Definition der Mutterschutzrichtlinien ist das allein wegen des Alters schon. Alle Schwangerschaften, die aufgrund von Vorerkrankungen oder im Verlauf ein erhöhtes Komplikationsrisiko haben, werden so bezeichnet. Nun ist aber Risiko nicht gleich Risiko. Auswirkungen auf den Arbeitsschutz während der Schwangerschaft haben sind abhängig davon, was konkret vorliegt.

Konsequenzen (z.B. erhöhte Kontrollfrequenz, besondere Zusatzuntersuchungen, Mitbetreuung durch andere Fachärtze, Freistellung von der Arbeit) können sich immer nur im konkreten Einzelfall ergeben.

viele Grüße!

Re: Ab wann gilt man als Risikoschwanger und was folgt daraus?

Liebe Fr. Grüne,

vielen, lieben Dank für Ihre Antwort.

Ja, es ist dann in Wirklichkeit doch in erster Linie Ermessensache, bzw. wieviel Mühe mag sich ein Arzt mit der Patientin geben und wieviel Rückrad hat er ....

So habe ich in den letzten Jahren leider sehr unterschiedliche Handhabungen erlebt.

Während ich auf Intensiv gearbeitet habe, gab es Ärzte, welche die Schwangere sofort ins Berufsverbot (Infektionsgefahr, Röntgen, schwere körperliche Arbeit, ....) schickten und welche, die der Meinung waren dies ist nicht nötig.

Mein Arbeitgeber war da noch unfassbarer - Ärztinen wurden auf ungefährlichere Stellen versetzt, Krankenschwestern mussten sich durchschlagen.

Mein Arzt hat in dieser Zeit sein Handeln nur leider immer mit "Angst vor Klagen von einem großen, privaten Klinikverbund, wenn er Angestellte von diesen ins Berufsverbot schickt" begründet - und dies kann ich dann wirklich nicht als gute Argumentation stehen lassen.

Aber da ich inzwischen wieder gesund und im Moment eh in Elternzeit bin, ist dies für mich diesmal kein Problem mehr ....

.... ich hoffe einfach, diese Schwangerschaft genießen zu können (es wird ja mit großer Wahrscheinlichkeit meine letzte sein).

Ich wünsche ihnen einen wundervollen Tag und möchte mich nochmal ganz herzlich bedanken, ich finde es sehr schön wie einfühlsam, geduldig und ausgibig sie immer antworten.

Liebe Grüße von Jelena

Expertin-Grüne
Expertin-Grüne | 28.04.2016, 15:41 Uhr
Registriert seit 03.11.2011

Re: Ab wann gilt man als Risikoschwanger und was folgt daraus?

Hallo Jelena,

der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Mutterschutzgesetz zu beachten. Mit dem persönlichen Risiko hat das zunächst einmal gar nichts zu tun. Ein individuelles Beschäftigungsverbot wird dann ausgestellt, wenn die Fortsetzung der Arbeit an sich (z.B. wegen Infektionsgefahr, chem. Substanzen, körperlicher Belastung etc.) zu einer Gefährdung führt.
Aber das ist für Sie ja im Moment nicht von Bedeutung. Versuchen Sie also Ihre Schwangerschaft zu genießen. Wir wünschen einen guten Verlauf.

viele Grüße!

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