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2 Fragen

Hallo,
hätte da mal 2 Fragen!!
1. Darf man alkoholfreien Sekt in der SS trinken? Müssen Fr. auf eine Hochzeit und die haben extra alkohlf. Sekt für mich bestellt, weil ich den sonst auch mal ab und zu trinke, wenn ich nicht Schwanger bin!? Trinke sonst absolut keinen Alkohol (trinke nie).
2. Wer darf ein Beschäftigungsverbot ausstellen??? War eben beim FA und fragte ihn danach, ob er eins ausstellen würde (da ich ihm sagte das mein Psych.+Hausarzt dies sofort befürworten würden und für richtig hielten). Da meinte er, dass mein Psych. das ausstellen solle, da die SS ja sonst in Ordnung wäre (bis auf das ich bis auf 1-2 Tage mal Unterbrechung immer Kopfschm. habe und auch Magen-Darmprobleme mit stellenw. heftigen Magenkrämpfen und überhaupt nicht lange sitzen kann, habe Bürojob). Meine Hausärztin hatte schon ein BV auf bis zu 4 Std. pro Tag arbeiten ausgestellt, dass fand mein AG aber nicht so super, da sie ja nur meinten, dass es ja nicht vom FA sondern vom HA ja nur ausgestellt sei!!! Die wollen anscheinend nur eins vom FA annehmen, wobei mir mein HA auch sofort eins ausstellen würde!! Weiß so langsam nicht mehr weiter, bin sowieso schon am Ende mit meinen Nerven und jetzt noch das Theater..... :HEADSHOT: :-X
Wer darf denn nun eins ausstellen, denke doch mal meine Psych. eher weniger oder????? :-X
Danke schön
Gruß Maddi
Bisherige Antworten

2 Fragen

Hallo
1. alkoholfreier Sekt enthält meistens Restmengen von Alkohol (etwa 0,5 Promille). Es gibt zwar keinen unteren Grenzwert, unter dem Alkoholgenuss sicher ungefährlich ist, es dürfte aber bei geringen Trinkmengen kein Problem bestehen. So ist auch in Säften (Traubensaft bis 0,6 Promille) Alkohol enthalten.
2. Ein Beschäftigungsverbot ist ein ärztliches Zeugnis, es muss nicht von einem Frauenarzt attestiert werden.
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