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Clomiphen ohne Ursachenforschung?

Guten Tag Frau Doktor..:)
ich bin 34 und seit ca. einem Jahr habe ich sehr lange Zyklen. Seit ca. 5 Monaten versuche ich nun schwanger zu werden und bin das gleich sehr wissenschaftlich angegangen und habe die Temperatur gemessen. Mein Arzt sagt mir dann, dass ich nach meiner Temperaturkurve keinen Eisprung habe und verschrieb mir Clomiphen. Mittlerweile bin ich bei 3 Tabletten am Tag, also 15 pro Zyklus und er meinte erst jetzt würde mein Eierstock auch nur sehr verzögert reagieren. Auf meine Frage ob man denn jetzt noch auf anderen Wege herausfinden könnte, ob ich einen Eisprung hätte, z.B. das ich ab diesem vielversprechenden Zeitpunkt öfter kommen solle meinte er "Nein" wir haben da keine Möglichkeiten mehr..
Clomiphen scheint also doch nicht die Lösung zu sein oder? Ich fragte nach den Ursachen für die Hormonstörung und erhielt keine Antwort. Stattdessen fiel das Wort Spezialklinik.. Bei meinem Mann ist alles in Ordnung, haben sogar ein Spermiogramm machen lassen.
Welcher Arzt sucht denn nach den Ursachen?
Trägt das die Krankenkasse nicht?
Welche Ursache kann meine "Unfruchtbarkeit" denn noch haben?
Kann ich meinen Arzt zwingen, weitere Untersuchungen zu unternehmen ?
Soll ich lieber den Arzt wechseln?
Vielen Dank für ihre Hilfe.. ich werde ja auch nicht jünger.. Ihre Maja
Bisherige Antworten

Clomiphen ohne Ursachenforschung?

Sie sollten sich an ein Kinderwunschzentrum zur weiteren Abklärung wenden.
Seit dem 1.1.2004 werden die Kosten für Kinderwunsch-Behandlungen ("künstliche Befruchtung") bei gesetzlich Versicherten für einige Leistungen nicht mehr voll übernommen.
Unverändert wird die Diagnostik der Kinderlosigkeit von den Kassen ohne weitere Einschränkung übernommen. Natürlich gehören dazu auch die Kosten, welche entstehen, wenn Sie sich in einer Kinderwunschklinik vorstellen, um sich zu informieren und um die möglichen Behandlungen zu besprechen.
Auch die Hormonbehandlungen, welche ausschließlich zur Verbesserung der Eizellreifung gegeben werden und nicht in Vorbereitung auf eine der unten aufgeführten Maßnahmen, ist weiterhin von Eigenleistungen befreit. Beides fällt auch weder unter die unten genannten Altersgrenzen, noch muss man dafür verheiratet sein.
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