schade,hier is nix mehr los,würd mich gern austauschen
kurzer stand der dinge.
meine (stief)tochter zieht ab dem sommer zu uns, 400 km weit weg von ihrer mutter.
wir sind vor 3,5 jahren hier hergezogen, ihre mutter und sie (und rest der neuen familie) blieben dort.
nun ist es so,dass sie mit 10,5 jahren zu uns kommt und wir freuen uns schon sehr drauf.
sie ist nicht fremd: sie wohnte 2 jahre im wochenwechsel bei uns und auch danach war der kontakt noch 1,5 jahre sehr eng. dann ,als sie 7 war,zogen wir weg.beide haben das SG und das ABR.
ich als "stief"mutter hab natürlich jetzt viele fragen.
in meinem kopf rattern schon die wildesten pläne ;-)
darf ich zu elternabende?darf ich sie in kursen anmelden, darf ich mit ihr zum arzt?
darf ich die zukünftigen lehrer bitten,sich an mich zu wenden,falls was ist...
und so weiter und sofort,ich möchte nur das beste für sie und möchte nicht nur die pflichten übernehmen,sondern auch ein paar rechte (eben elternabendbesuche..etc)
Ich werde die meiste Zeit mit ihr zu tun haben, mein mann kommt erst gegen 19 uhr nach der arbeit nach hause (verlässt um 7 das haus) und ich bin als hausfrau zu hause.
Lg chazy, ab dem sommer zu 5. :-)
schade,hier is nix mehr los,würd mich gern austauschen
da steht Euch ja wirklich eine grosse Änderung ins Haus :-) Ob Du rein rechtlich das Recht hast, von den Lehrern Auskunft zu bekommen, an Elternabenden etc. teilzunehmen, wage ich zu bezweifeln. Aber darum geht es wohl auch nicht. Ich denke, wenn der Vater den Lehrern klar macht, dass Du quasi in Vertretung der Mutter agieren darfst, sollten die doch keine Schwierigkeiten machen, oder?! Die Frage ist doch immer, ob sich hinterher jemand beschwert, so nach dem Motto 'Wie konntest Du meine Tochter nur zum Arzt schleppen!' oder 'Ich will aber nicht, dass sie zum Volleyball-Training geht!'. Wenn die Mutter Dir/Euch sozusagen freie Hand gibt und Ihr wichtige Dinge mit ihr absprecht, sollte es doch nicht so viele Reibungspunkte geben. Wie ist denn das Verhältnis zur Mutter?
LG
Regine
schade,hier is nix mehr los,würd mich gern austauschen
ich bin seit 6 Jahren Stiefmutter und immer zu den EA gegangen, weil mein Mann eben auch so lange arbeitet. Soviel ich weiß, hat ein Stiefelternteil auch lt. BGB Rechte. Habe mal gegoogelt:
"Allen Stiefeltern sollte die Befugnis zur Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens zugestanden werden, wie sie in § 1687 BGB für leibliche Eltern definiert ist. Dies entspricht der Lebenswirklichkeit, insbesondere in Stiefmutterfamilien, wo der wesentliche Teil der Erziehungsarbeit von den Stiefmüttern geleistet wird. "
(aus stieffamilien mit dem Üblichen davor und dahinter)
Nur bei der Einweisung ins Krankenhaus haben sie sich etwas "gehabt", als ich darauf hinwies, dass mein Mann das alleinige Sorgerecht hat. Sonst ist das überall einfach so akzeptiert worden. Für alle Fälle könnt ihr aber auch eine Vollmacht ausstellen lassen, ich glaube, das reicht auch (ohne dass ich rechtlich da ganz sicher bin).
Ich wünsche dir, dass ihr beide gut miteinander auskommt trotz aller Höhen und Tiefen, die gerade die beginnende Pubertät mit sich bringt (meine große war damals auch gerade 11 Jahre alt).
LG Dinschn
schade,hier is nix mehr los,würd mich gern austauschen
Nur Unterschreiben darf man als Stiefeltern nicht für die Stiefkinder.Zeugnisse und Dokumente müssen von den leiblichen Eltern unterschrieben werden,das dürfen wir nicht.
Entschuldigungen für die SChule und Klausuren unterschreib ich für die Grosse,da hat mein Mann einfach in der SChule bescheidgesagt dass ich das mache und da hat nie ein Hahn danach gekräht....
Wirst sehen,das ist alles nicht so kompliziert,es kommt immer darauf an wie man selber damit umgeht.Bei uns kommt mittlerweile niemand mehr auf die Idee,dass die grosse nicht meine Tochter sein könnte,obwohls ja alle wissen ;-)
viel Glück und wenn was ist,schreib einfach!
Grüssli aus der CH von Susi mit Nora (Stieftochter und mittlerweile 15,Sarah 8,Myriam 6 und Nesthäkchen Raphael 2,5)
schade,hier is nix mehr los,würd mich gern austauschen
schön, dass Eure Familie sich vergrößert!
Aber zu Deinen Fragen: Eigentlich darf nur der Vater zu den Elternabenden oder eben die Mutter. Ich würde halt als Vater den Lehrern mitteilen, dass Du die Berechtigung hast, auch mal vertretungsweise (nicht immer) zu kommen. Wenn beide Elternteile das SR haben, darfst Du sie nur bei Kursen, Vereinen etc. anmelden, wenn Du die Genehmigung beider Elternteile hast. Bei Arztbesuchen, soweit sie nicht notfallmäßig ist, muss sie auch der Vater begleiten.
LG Lili m. Katharina *24.09.03 und einem Sohn (12J), für den ich Gott sei Dank das alleinige SR habe
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