Hallo,
im letzten Jahr hab ich zufällig ein Gerichtsurteil mitbekommen,dass um die Berechnung des Einkommens bzgl. der Lehrmittelgutscheine hier in Rheinland-Pfalz ging.
Und zwar wurde einem Wiederspruch stattgegeben, der aufgrund der Einberechnung des Einkommens des Stiefvaters ging.
Die leibl. Mutter legte gegen die Ablehnung des Schulamtes wiederspruch ein,weil dieses das Einkommen des neuen Partners mit anrechnete.
Das Familiengericht entschied für die Mutter,da hier das Einkommen des Partners nicht zum Nachteil der Kinder/Familie genutzt werden darf- hier müsse , trotz evtl. Unterhalt, wenn überhaupt- der leibl. Vater zur Verantwortung gezogen werden..
Ich habe derzeit das gleiche Problem und such den Präzedenzfall im Net.
Habt ihr evtl. eine Idee oder ähnliche Erfahrungen gemacht?
Dankeschön für jeden Tip!!!
LG!