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Widerspruch einlegen

Mein Antrag wurde gestern abgelehnt. Ich habe bis zum 02.10. die Möglichkeit Widerspruch einzulegen, was ich auch tun werde. Nun mein Frage, soll ich meine Schwangerschaft als weitere Indikation angeben? (Bin erst 5. Woche oder so, habe Dienstag einen Frauenarzttermin). Oder ist das eher ein Negativfaktor?
Hat jemand von euch Erfahrung damit?
Nicole
Bisherige Antworten

Re: Widerspruch einlegen

Hallo Nicole,
leider kenne ich mich damit nicht aus. Meine Mutter-Kind-Kur wurde per Telefon abgelehnt: Begründung: Ich soll erstmal mehr ambulante Hilfen in Anspruch nehmen. Da habe ich gleich am Tel. gesagt, dass ich Einspruch einlegen werde, weil meine Kids ständig krank sind. Da hat die Dame gesagt, sie wird dass alles nochmal dem Medizinischen Dienst vorlegen mit Augenmerk auf Kids. Nach 5 Wochen kam die Zusage für eine Kinder-Reha mit mir als Begleitperson.
Berate dich doch nochmal mit deinem Arzt. Ich habe oftmals gehört, dass die Genehmigung einer Kur fast abhängig ist, wie "gut" dein Arzt den Bogen ausfüllt! Und wie konsequent du das ganze verfolgst. Also nicht aufgeben!
LG Sandr

Re: Widerspruch einlegen

Ich habe auch gleich am Telefon gesagt, dass ich Widerspruch einlegen. Sie sagte, der Medizinische Dienst hätte gesagt, ich müsste die ambulanten Maßnahmen ausschöpfen. Das Schreiben, was dann kam, besagt, dass ich jetzt noch mal die Möglichkeit zu einer persönlichen Anhörung habe. Ich habe jetzt 3 DIN A4 Seiten geschrieben: Tagesablauf, Wochenübersicht, meine Leiden etc. Dienstag habe ich einen Termin bei meinem Hausarzt. Ich fand meinen ausgefüllten Bogen vom Arzt okay und war mir sicher, dass es klappt. Wie man sich täuschen kann....
LG Nicole
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