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hilfe wegen Elternzeit Verlängerung von 3 auf 5 Jahre

hi,

hatte vor einigen wochen mit einer mitarbeiterin von der perso abteilung gesprochen wegen verlängerung und hab ihr kurz dazu gemailt:

wie eben mit Ihnen telefonisch besprochen übersende ich Ihnen die
Beantragung der Verlängerung der Elternzeit zu.
Hiermit beantrage ich die Verlängerung der Elternzeit von 3 Jahre auf 5
Jahre da ich Zwillinge am 7.11.06 bekommen habe und zu diesem Zeitpunkt
noch nicht wusste das diese Möglichkeit auf Antrag besteht.
1. und . 2. Lebensjahr der Kinder: Elternzeit Kind 1
3. Lebensjahr: Elternzeit Kind 2.
4. Lebensjahr: übertragene 12 Monate Elternzeit Kind 1
5. Lebensjahr: übertragene 12 Monate Elternzeit Kind 2.

Heute kam dann diese mail:

ich nehme Bezug auf Ihre Email an Frau Dr. ...
Leider können wir Ihre beschriebene Anspruchsgrundlage inhaltlich nicht nachvollziehen. Es wäre daher sehr nett, wenn Sie uns bitte eine nähere Begründung für die Ausweitung auf 5 Jahre zukommen lassen würden.
Herzlichen Dank.
Bei Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Halloooo....was ist denn da nicht zu verstehen????

lg silke

Bisherige Antworten

hilfe wegen Elternzeit Verlängerung von 3 auf 5 Jahre

Hallo Silke,
versteht die Dame die Logik nicht (hast du ja eigentlich gut erklärt) oder will sie erläutert haben, weshalb du die 5 Jahre willst? Ich musste mir bei Antragstellung vorbehalten, die restlichen zwei Jahre später zu nehmen.
Ich würde noch mal mit ihr sprechen und genau herausfinden was da Sache ist.
LG - Corri

hilfe wegen Elternzeit Verlängerung von 3 auf 5 Jahre

Hallo Silke,
vielleicht will sie einfach noch den entsprechenden Passus aus dem Mutterschutzgesetz dazu haben, damit sie eine rechtliche Grundlage hat?
Ich habe nämlich irgendwo auch mal gelesen, dass es diese 5 Jahre bei Zwillingen nicht gibt. Aber es ist ja letztendlich Sache des Arbeitgebers, ob er dem zustimmt.
LG,
Simone

hilfe wegen Elternzeit Verlängerung von 3 auf 5 Jahre

Hallo Simone,
das wäre ja nun ungerecht...jeder mit zwei Kinder in kurzem Abstand kann ja auch 5 Jahre bekommen. Also bei Geburt der Kinder habe ich diverse Merkblätter der Regierung studiert in denen immer von 5 möglichen Jahren die Rede war. Zustimmen muss der Arbeitgeber allerdings nicht, das ist richtig.
LG - Corri

hilfe wegen Elternzeit Verlängerung von 3 auf 5 Jahre

hi silke, das ist alles korrekt.....allerdings muss der AG nicht zustimmen........(die meisten sind aber froh darüber und stimmen zu).....du hast doch schon einen antrag gestellt, oder? und da hast nur 3 jahre beantragt? ich meine, dass dieser erst mal bindend ist.....das hätte man (glaube ich) gleich machen sollen.....
allerdings habe ich auch gelesen, dass verlängern der elternzeit immer möglich ist, verkürzen aber nicht.....
na ja, war dir jetzt auch keine große hilfe...., ruf da einfach mal an und frage sie wo sie ein problem sieht.....bin ja echt gespannt.....
mein ag war da echt human......den antrag muss man ja 8 wochen nach der geburt stellen, haben wir natürlich nicht geschafft, aber sie haben ihn trotzdem akzeptiert.....na ja, die damen hatten auch nicht so wirklich die ahnung.... :-)).
lg
kugelfisch, der echt gespannt ist, warum man eine begründung für die ausweitung auf 5 jahre braucht.....

hilfe wegen Elternzeit Verlängerung von 3 auf 5 Jahre

Hallo Silke,
schau mal unter folgendem Link des Bundesministeriums für Familie usw.
Die gesetztliche Grundlage ist das Bundeserziehungsgeldgesetz § 15 und 16
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm
Übertragung:
Auch bei Mehrlingsgeburten und bei kurzer Geburtenfolge stehen den Eltern für jedes Kind drei Jahre Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres zu. Das bedeutet, dass eine Übertragung von bis zu zwölf Monaten Elternzeit auf den Zeitraum bis zum achten Geburtstag auch in diesen Fällen für jedes der Kinder möglich ist. (Die 12 Monate können beliebig aus den 36 Monaten ausgewählt werden, es muss nicht das "dritte Jahr? sein.)
Beispiel: Zwillinge werden am 1. 2. 2004 geboren. Die Mutter kann für das Kind A die ersten beiden Jahre Elternzeit nehmen und mit Zustimmung des Arbeitgebers das dritte Jahr z. B. auf die Zeit vom 1. 2. 2007 bis 31. 1. 2008 übertragen. Für das Kind B überträgt sie das erste Jahr auf die Zeit vom1. 2. 2008 bis 31. 1. 2009 und nimmt für das dritte Lebensjahr Elternzeit im Anschluss an die erste Elternzeit für Kind A. Mit Zustimmung des Arbeitgebers könnte die Mutter somit vom 1. 2. 2004 (bzw. im Anschluss an die Mutterschutzfrist) bis zum 31. 1. 2009 Elternzeit nehmen. Ohne Übertragung bleibt es bei der dreijährigen Elternzeit bis zur Vollendung der dritten Lebensjahre der Zwillinge.
§ 15/16 BErzGG Bundeserziehungsgeldgesetz
Gruß Marion
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