Hallo,
habe heute meiner Juniorchefin die Zwillinge gebeichtet. Sie hat sie super süss für mich gefreut.
Nur kam dann die frage auf, wie das mit dem Mutterschutz und dem Urlaub so ist.
ich bin der Meinung irgenwo mal gelesen zu haben, das man bei Zwillingen 4 Wochen mehr Mutterschutz bekommt, also 12 wo nach dem ET, statt 8.
Dann entsteht da auch die 2. Frage, mein theor. ET ist am 02.07.08 und habe ich dann Urlaubsanspruch auf die 27 KWs oder bis zum ende des MUschu in der 39 KW??
Weil da ich für die Planung des Personals und des Urlaubs zuständig bin, sollte ich das auch rechtzeigtig wissen.
Vielen Dank für alle die Rat wissen
Jassi
9+5 mit 2 Zwergen