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Urlaub und Mutterschutz

Hallo,

habe heute meiner Juniorchefin die Zwillinge gebeichtet. Sie hat sie super süss für mich gefreut.

Nur kam dann die frage auf, wie das mit dem Mutterschutz und dem Urlaub so ist.

ich bin der Meinung irgenwo mal gelesen zu haben, das man bei Zwillingen 4 Wochen mehr Mutterschutz bekommt, also 12 wo nach dem ET, statt 8.

Dann entsteht da auch die 2. Frage, mein theor. ET ist am 02.07.08 und habe ich dann Urlaubsanspruch auf die 27 KWs oder bis zum ende des MUschu in der 39 KW??

Weil da ich für die Planung des Personals und des Urlaubs zuständig bin, sollte ich das auch rechtzeigtig wissen.

Vielen Dank für alle die Rat wissen

Jassi

Lilypie Ich erwarte ein Baby Ticker

9+5 mit 2 Zwergen

Bisherige Antworten

Ach man irgenwie klappt der Ticker wieder net

Kenn ich mich leider überhaupt nicht aus, tut mir leid!! LG

Urlaub und Mutterschutz

Hallo Jassi,
ich schleiche mich mal ein und geb dir Antwort ;-))
Also es stimmt, dass die Mutterschutzfrist nach der Entbindung von Zwillingen 12 Wochen beträgt (§ 6 Mutterschutzgesetz). Und die Tage, die du vor der Entbindung wegen ev. Frühgeburt nicht in Anspruch nehmen konntest, werden auch noch dazu gerechnet. Insgesamt beträgt demnach die Frist 18 Wochen (vor Entbindung 6 und danach 12).
Urlaubsansprüche erwirbst du auch während der Mutterschutzfristen, nur nicht während der Elternzeit. Also bekommst du Urlaubsansprüche bis zum 23.09. (39.KW).
LG und eine schöne SS wünscht
Nadine, die ebenfalls am 02.07. Geburtstag hat mit den zwei Lausbuben (3,5Jahre)

Urlaub und Mutterschutz

Vielen Dank,

werd das dann mal so zu meiner Chefin weitergeben.

Die wird sich freuen.

Bin dann nämlich ab ende April net mehr in der Firma.

Jassi

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