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Habe Elternzeit für 5Jahre!Kann man dies wieder ändern???

Hallo ihr lieben,
meine Elternzeit wurde ja für 5Jahre genehmigt und geht noch bis April2008.
Jetzt ist das Problem,das mein Mann in ca. 4-5Wochen längere Zeit auf Montage ist.Ich gehe abends nebenbei stundenweise putzen und hätte dann keinen für die Kids und könnte dann auch nicht weitermachen.Eine Betreuung zu nehmen,wollen wir nicht,weil das Geld was reinkommt dann für sie draufgeht und dafür brauche ich dann nicht arbeiten zu gehen.
Wahrscheinlich läßt sich die Arbeitszeit der Nebenstelle nicht auf morgens verschieben und ich spiele mit den Gedanken meinen Chef zu fragen,ob ich die noch offene Elternzeit aufheben und zu einem späteren Zeitpunkt(zB. Einschulung) nehmen kann!
Bin mir aber noch nicht sicher,ob das Sinn macht,weil die Zwerge bisher einen Infekt nach dem anderen hatten und richtig krank waren.Das macht doch auch kein Arbeitgeber lange mit,oder?
Wer hat da Erfahrung mit?Eigentlich wollte ich nie wieder in diesen Betrieb weiterarbeiten,aber wird jetzt wohl nicht anders gehen.Hoffe das es geht,dann wär ich morgens arbeiten(stelle mir dann eine 20 StdWoche vor-vorher Vollzeit)und ab mittags für die Kids da und abends hätten wir keine versorgungsprobleme.Muß der Chef darauf eingehen,wenn man nur noch 20std macht und man vorher Vollzeit war?
Wäre für Ratschläge dankbar,weil es sehr dringend ist!!!
LG MamaTwin mit Kröte & Räuber *20.04.03
Bisherige Antworten

Habe Elternzeit für 5Jahre!Kann man dies wieder ändern???

Hallo MamaTwin!
Also ich erzähle dir mal, was ich meine zu wissen.
Dein Chef muss nicht darauf eingehen. Wenn du so lange Elternzeit beantragt hast, kann er dir entgegen kommen, kann aber auch bei der Vereinbarung bleiben.
Ob du nach der Elternzeit Teilzeit statt Vollzeit arbeiten kannst, ist auch nicht gesagt.
Was genehmigt werden müsste, wäre Teilzeit in der Elternzeit. Das kann wohl nicht abgelehnt werden.
Wie gesagt, alles ohne Garantie. Viel Erfolg!
LG,
Simone

*malkurzeinschleich*

Ich bin mir bei dem Thema auch nicht 100% sicher, aber ich schreibe mal, was ich zu wissen glaube. Wer Genaueres weiß, kann mich gerne korrigieren ;-)
Wenn die Elternzeit beantragt und genehmigt ist, kann man sie meines Wissens nach nicht wieder rückgängig machen. Du kannst aber in der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Teilzeitarbeit wäre also möglich. Nach drei Jahren Elternzeit muß Dein Arbeitgeber sowieso sein Einverständnis zur Verlängerung der Elternzeit und den Modalitäten geben. Ich würde das Problem einfach mal mit ihm besprechen. Nach der Elternzeit hast Du Anspruch auf deinen alten Job oder was Gleichwertiges. Anspruch auf Teilzeit statt Vollzeit hast Du nicht. Wenn die Kinder dauernd krank sind, hast Du ein Problem. Dir stehen jährlich 10 Tage (glaube ich, kannst Du aber nachlesen) zur Verfügung. Deinem Mann auch. Wenn Du die Fehltage von Deinem Mann übernehmen willst, muß Dein Arbeitgeber damit einverstanden sein - was eher unwahrscheinlich ist. Ob die Fehltage pro Kind zählen oder insgesamt, weiß ich nicht, weil sich die Frage für mich bisher noch nicht gestellt hat. Ich glaube aber, dass das eine Pauschale ist.
LG, Feli 26. SSW mit Zwillis
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