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Frage zu Elternzeit

Hallo zusammen,
ich bräuchte mal Eure Hilfe.
Kann mir jemand von Euch sagen, wie das ist mit dem Ende der Elternzeit, wenn die Kinder zu früh kamen.
Die Kinder kamen am 12.03.04 auf die Welt, der errechnete Geburtstermin wäre aber erst am 06.Mai 04 gewesen.
Da ich drei Jahre Elternzeit beantragt habe, sind wir uns jetzt nicht sicher, ob die Elternzeit zum errechneten Geburtstermin ausläuft, oder schon zum 12.03.07.
Ich danke Euch vorab für Eure Hilfe.
Liebe Grüße
Tanja mit Yannick und Jonas
Bisherige Antworten

Frage zu Elternzeit

Hallo Tanja,
die Elternzeit richtet sich nach dem Geburttag also 12.03.04. Drei JAhre sind am 11.3.04 vorbei. Der 12.3.07 wäre dein erste Arbeitstag. Aber als Zwillingsmama kann man bis zu 5 Jahre Elternzeit bekommen. Im Elternzeitgesetz steht drin, das man grundsätzlich 3 Jahre pro Kind bekommt, die bis zum 3 Lebensjahr sind. Man kann mit Zustimmung des Arbeitgebers max. 12 Monate von jedem Kind auf einen beliebigen Zeitraum bis zur Vollendung des 8 Lebensjahres verschieben. Das läuft dann so:
1. 2 Jahre Elternzeit von Kind A bis 11.3.06
2. gleichzeitig 12 Monate von Kind B aufsparen
3. 1 Jahr Elternzeit von Kind B bis 11.3.07, damit ist das 3. Lebensjahr erreicht
4. gleichzeitig 12 Monate von Kind A aufsparen
5. ab dem 12.3.07 nacheinander die jeweils 12 Monate von Kind A bzw. Kind B damit ist man bei 5 Jahren und bei 11.3.09
Ich nehme die zwei aufgesparten Jahre wenn die Kids 6 Jahre werden. Dann bin ich fast die ersten zwei Schuljahre zu Hause.
Das mit dem Aufschieben ist aber eine "Kann"-Bestimmung. Im öffentlichen Dienst (wie bei mir) und in Großbetrieben dürfte das durchaus möglich sein. In Klienbetrieben wohl eher nicht.
Ich hoffe, dass Du da jetzt einigermaßen durchblickst.
Gruß Marion

Frage zu Elternzeit

Die Elternzeit beginnt doch erst nach dem Mutterschutz. Wenn die Zwerge zu früh sind bzw. bei Zwillingen bekommst du ja 12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt und wenn die zu Ende sind beginnt die Elternzeit und dann gehen die 3 Jahre los.
LG Ila

leider stimmt das nicht

Hallo Ila,
hier mal der Gesetzestext. Soweit mir bekannt ist gilt das auch mit dem neuem Elterngeld. Für Geburten vor 2007 gilt es auf jeden Fall.
Dauer der Elternzeit
- § 16 BErzGG - Bundeserziehunggeldgesetz
Mütter und Väter haben je einen Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Ein Anteil von bis zu 12 Monaten der maximal dreijährigen Elternzeit kann auch auf die Zeit bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen werden, wenn die Arbeitgeberseite zustimmt. Die Elternzeit kann von jedem Elternteil in zwei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Eine weitere Aufteilung ist mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich. Die Inanspruchnahme von Elternzeit ist unabhängig von der Bezugsdauer des Erziehungsgeldes.
Mütter können die Elternzeit erst im Anschluss an die Mutterschutzfrist nehmen. Die Mutterschutzfrist wird grundsätzlich auf die mögliche dreijährige Gesamtdauer der Elternzeit angerechnet. Die Elternzeit des Vaters kann nach der Geburt des Kindes bereits während der Mutterschutzfrist für die Mutter beginnen.
Auch bei Mehrlingsgeburten und bei kurzer Geburtenfolge stehen den Eltern für jedes Kind drei Jahre Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres zu. Das bedeutet, dass eine Übertragung von bis zu zwölf Monaten Elternzeit auf den Zeitraum bis zum achten Geburtstag auch in diesen Fällen für jedes der Kinder möglich ist. (Die 12 Monate können beliebig aus den 36 Monaten ausgewählt werden, es muss nicht das "dritte Jahr? sein.)
Beispiel: Zwillinge werden am 1. 2. 2004 geboren. Die Mutter kann für das Kind A die ersten beiden Jahre Elternzeit nehmen und mit Zustimmung des Arbeitgebers das dritte Jahr z. B. auf die Zeit vom 1. 2. 2007 bis 31. 1. 2008 übertragen. Für das Kind B überträgt sie das erste Jahr auf die Zeit vom1. 2. 2008 bis 31. 1. 2009 und nimmt für das dritte Lebensjahr Elternzeit im Anschluss an die erste Elternzeit für Kind A. Mit Zustimmung des Arbeitgebers könnte die Mutter somit vom 1. 2. 2004 (bzw. im Anschluss an die Mutterschutzfrist) bis zum 31. 1. 2009 Elternzeit nehmen. Ohne Übertragung bleibt es bei der dreijährigen Elternzeit bis zur Vollendung der dritten Lebensjahre der Zwillinge.
Das war jetzt die lange Fassung von meiner Kurzversion oben. Wenn Du andere infos hast, schreibe mir mal in welchem Gesetz das steht. Ich bin beim Arbeitsschutz beschäftigt und da wäre das schon interessant für mich.
Gruß Marion

leider stimmt das nicht

Hallo Marion,
bei mir ist es so das ich die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist genommen habe. Meine Kinder sind zu früh geboren d.h. ich hatte 18 wochen Mutterschutz nach der Geburt bis zum 31.01.06. Ab 1.2.06 bis 31.01.08 gehen meine 2 Jahre Elternzeit. Das Erziehungsgeld rechnete sich vom Tag der Geburt aber die Elternzeit nicht. Da wäre ich ja als AN angeschmiert wenn das so wäre. Habe auch noch mal bei unserem Personalrat gefragt und die meinten so wäre es richtig wie es bei uns gehandhabt wird. Oben in deinem Text steht ja auch im Anschluss an die Mutterschutzfrist. (in Klammern)
LG Ila

leider stimmt das nicht

Hallo Ila,
ja wenn man nur 2 Jahre nimmt ist das ja egal. Die Drei Jahre zählen aber definitiv nur bis zum 3. Geburtstag. Es geht darum, dass die Elternzeit laut Gesetz am Tag vor dem 3. Geburtstag endet.
Gruß Marion

leider stimmt das nicht

Hallo marion,
ich hab dann wohl überlesen das es in diesem Fall um 3 Jahre ging. Sorry.
Ila
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