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Frage zum Beschäftigungsverbot

Hallo,
da das Thema hier aufkam, habt Ihr mich erst auf die Idee gebracht, daß das bei mir evtl. eine Möglichkeit wäre. Ich wollte Euch mal fragen, was Ihr dazu meint.
Also meine Situation: Jetzt bei 8+5, SS nach ICSI mit Zwillingen, habe bereits 2 Söhne (6 u. 2 J.). Leider endet meine Elternzeit für unseren Kleinen Ende September, ET der Zwillinge müßte um den 22.02. liegen (falls ich den dann erreiche, aber nach dem richtet sich ja die Mutterschutzfrist). D.h. Mutterschutz müßte dann Anfang Januar starten.
Ich hatte jetzt eigentlich geplant, meinen Arbeitgeber auf einen unbezahlten Urlaub von Ende Sept bis Januar anzusprechen, die sind wahrscheinlich in der wirtschaftlichen Lage froh, um alle, die grad NICHT wiederkommen. Ich weiß aber noch nicht, wie das dann versicherungstechnisch ist mit Rente und Krankenverischerung. K-Versicherung müßte wohl als Familienversicherung über meinen Mann kein Problem sein, da hab ich mich schon erkundigt. Das wäre auch kein Einbußen gg.über der eigenen Versicherung.
Dazu kommt bei mir (abgesehen davon, daß es sich für 3 Monate und dann auch noch Ende der Zwillings-SS nicht lohnt sich wieder neu einzuarbeiten, weil bei uns umstrukturiert wurde und ich sowohl eine neue Chefin als auch eine neue Aufgabe bekommen würde) ein einfacher Fahrtweg von 45 km über vielgefahrene Strecke, d.h. je nach Verkehrslage zwischen 30 und 90 Minuten.
Meint Ihr, ich kann meine FÄ da jetzt schon drauf ansprechen oder wäre das unklug? Natürlich wäre ein guter Nebeneffekt, daß ich dann tatsächlich noch Gehalt bekommen würde für diese 3 Monate bei BV, worauf ich aber nicht primär aus bin. ABer auch das Mutterschaftsgeld würde sich ja danach richten und das wäre schon nicht schlecht. Ich will nicht als geldgeil da stehen und auch nicht meinem AG gg.über unfair sein, wenn dann würde ich das eben gerne bald schon geklärt wissen. Damit auch die wissen, daß sie mit mir erstmal nicht disponieren können.
Was meint Ihr dazu?
Sorry für den Roman, aber ich hoffe, Ihr könnt mir ein paar Tipps geben.
LG, seppls mum 8+5 :IN LOVE: :IN LOVE:
Bisherige Antworten

Frage zum Beschäftigungsverbot

Hallo seppls mum
sprich doch mal mit deiner FÄ darüber, was sie meint.
unbezahlt urlaub würd ich nicht machen wegen der konsequenzen:
1. dein versicherungsschutz
2. wegen höhe mutterschaftsgeld
und 3. könnte dadurch auch dein elterngeld sinken.
wenn du einen stehberuf hast kannst du glaub ich ab 24. sowieso BV bekommen. das kommt ja bei dir zeitlich ungefähr hin.wahrscheinlich zählst du mit zwillingsschwangerschaft eh zur risikogruppe wo das kein problem sein sollte.
Ich hoffe ich konnte dir bissel helfen.
LG Cori 7+4 :IN LOVE:

Frage zum Beschäftigungsverbot

hallo,
also bei mir ist das so ähnlich!
ich müßte am 13. september wieder anfangen und bis 3. dezember arbeiten. da fängt dann mein mutterschutz an. unser schatz soll am 15.1. kommen.....
mein arzt hat gemeint, ich soll mir gedanken machen, ob ich zuhause bleiben möchte, weil mein arbeitgeber sicherlich auch dankbar dafür wäre, weil er nicht wüßte, wo er mich hochschwanger 2 monate hinstecken sollte. das ginge wohl vielen arbeitgeber so ( vielleicht deinen auch)
also hab ich überlegt, zuhause zu bleiben. nicht nur mir tut das gut, sondern meinte große kleine geht ja nur bis mittag in den kindergarten. da müßte ich also zuhause sein. ich habe aber vor der ss 30 stunden gearbeitet. und das würde mir beim 2. kind als elterngeld angerechnet werden.
du wärest also blöd( nicht wörtlich nehmen), wenn du kürzst oder urlaub nimmst.
laß dich krankschreiben für die paar wochen und du bekommst auch noch geld dafür. dein arbeitgeber wird bestimmt nicht böse dein und dein arzt wird sicherlich auch hinter dir stehen, wenn du wegen deiner kleinen zuhause bleiben möchtest:-)))
ganz liebe grüße
anja Lilypie Ich erwarte ein Baby Ticker

Frage zum Beschäftigungsverbot

Hallo Anja,
man fühlt sich halt irgendwie "blöd" wenn man jetzt schon "plant" sich krankschreiben zu lassen, auch wenn ich es für wenig sinnvoll halte mich wie Du auch geschrieben hast, hoch-ss für 2 oder 3 Monate in neue Themen einzuarbeiten. Das ist für den AG totale Zeitverschwendung und ich würde meine Zeit dort also auch nur absitzen und hätte für mich selbst eine erhebliche Mehrbelastung für "nix". Und da ich ja Zwilli-ss bin, geh ich eh davon aus, daß ich um die Zeit froh bin, wenn ich dann nicht auch noch sinnlos zur Arbeit und zurück hetzen muß sondern morgens wenn meine 2 aus dem Haus sind, etwas Zeit habe mich auszuruhen. Nur möchte ich so fair sein und es meinem AG halt frühzeitig mitteilen (nach der 12. SSW, aber eben nicht erst im September oder August) und es auch für mich selbst geklärt wissen.
LG, seppls mum 8+6 :IN LOVE: :IN LOVE:

Frage zum Beschäftigungsverbot

Hallo Cori,
ich hab keinen Stehberuf, war zuletzt im Marketing tätig, also Bürojob. Aber ich denke auch, daß ich durch die Risiko-SS als Zwillings-SSe und durch die lange Fahrtzeit (deswegen hat meine Nachbarin bei derselben FÄ ein BV bekommen bei halber Fahrtstrecke und "Einlings"SS) und durch die Tatsache, daß ich mit 2 Kindern zu Hause ja auch nicht nachmittags große Möglichkeiten zum Schonen habe, gute Karten dafür haben müßte.
Mich hat jetzt auch schon per PN jd. drauf hingewiesen, daß man bei unbez. Urlaub evlt. gar kein Mutterschaftsgeld bekäme, das wäre natürlich auch ärgerlich.
Werde nä. Woche mal bei meiner FÄ vorfühlen, denn ich warte eigentlich auf Rückmeldung meiner Firma wg. ursprünglich geplantem Wiedereinstieg im September und dann will ich wissen, wie es für mich am besten zu handeln ist. Und die SS muß ich ja auch irgendwann mitteilen, aber damit warte ich noch bis ich die 12. SSW hinter mir habe, bin ja noch in Elternzeit, also ist es jetzt grad nicht "relevant" für meinen AG.
LG und Danke für Deine Infos,
seppls mum 8+6 :IN LOVE: :IN LOVE:

Frage zum Beschäftigungsverbot

Hallo,
klar, wenn Du unbezahlten Urlaub nimmst, gibt es kein Mutterschaftsgeld. Aber dann bekommst Du den Mindestsatz Elterngeld ab Tag der Geburt der Zwillinge (= 600 Euro pro Monat).
Das Mutterschaftsgeld das Du bekommst würde ja beim Elterngeld angerechnet. Das heißt, Du müsstest mehr als 600 Euro Mutterschaftsgeld bekommen. Wenn Du mehr hast, ist der "Verlust" nur die Differenz die Du mehr Mutterschaftsgeld bekommen hättest.
Nur mal so am Rande gerechnet :-) Ansonsten kann ich Dir da nicht raten. Irgendwie bin ich froh, wenn ich das mit den Anträgen irgendwie geregelt bekomme.
Liebe Grüße
*babsi*

Frage zum Beschäftigungsverbot

Hi Babsi,
das ist echt so ein richtiger Bürokratiedschungel mit all den Anträgen und versch. Stellen, die zuständig sind und was wofür berücksichtigt wird etc. Da soll einer noch durchblicken und es für sich günstig ordnen. Gsd hab ich noch etwas Zeit, auf diesen ganzen Bürokratiekram hab ich auch wenig Lust. Aber es scheint mir sinnvoll, sich jetzt schon einen Kopf drum zu machen und Infos einzuholen, denn bei mir ist es ja jetzt kein "Standard-Fall" und da wir hinterher eh überall nur das Mindestmaß kriegen oder gar nichts, will ich dann das wenige nicht durch schlechte Planung noch verlieren.
LG, seppls mum

Frage zum Beschäftigungsverbot

Hallo seppls mum,
du kriegst normal Deine Kohle weiter, d.h. bist versichert etc. Der Arbeitgeber holt sich die Kohle beim Träger der Unfallversicherung wieder. Insofern dürften sich alle Beteiligten freuen......
LG Jarste 22 + 5 :IN LOVE:
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