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Arbeitslos und Schwanger m. Arbeitsunfähigkeit

Hallo,
ich weiß, es ist bestimmt nicht die beste Seite, um diese Frage zu stellen, aber ich habe einfach keine Nerven noch weiter rum zu suchen.
Ich bin nach 2 ICSI`s und 2 Fehlgeburten endlich wieder schwanger (8+6). Wegen den FG und der Insemination hatte mein FA kein Problem mich "arbeitsunfähig" zu schreiben. Da ich aber seit einem halben Jahr arbeitslos bin, und nun die "Agentur für Arbeit" mein "Arbeitgeber" ist, möchte ich gerne und unbedingt ganz dringend wissen, wann ich denn den Grund der Krankmeldung sagen muss, und ob ich den Grund auch meiner "Vermittlerin" (=Sachbearbeiterin) sagen muss.
Als ich mit unserem 1. Kind schwanger war, war ich auch in der ersten Zeit 3-4 Tage krank geschrieben und ich habe es meinen "Chef" noch nicht erzählen müssen.
Wie ist das jetzt mit dem Arbeitsamt? Mein Ersatz-Arbeitsgeber?
Vielen lieben Dank,
Simone
Bisherige Antworten

Hast Post - hoffe, ich hab nichts vergessen. LG Nicole

Arbeitslos und Schwanger m. Arbeitsunfähigkeit

Huhu!
Du bist genau richtig, liebe Simone. Ich bin nämlich Arbeitsvermittlerin. Also: Erstmal die Frage: Bist Du im Leistungsbezug? Wenn ja, ist es für Dich sinnvoll, Dich erstmal krankschreiben zu lassen und Dir nicht direkt ein Beschäftigungsverbot erteilen zu lassen. Denn bei einem Beschäftigungsverbot stellt die Agentur leider die Leistungen ein, und das wollen wir ja um jeden Preis verhindern. Selbst, wenn Du in den Krankengeldbezug rutschst, bekommst Du ja immerhin noch 67% des ALG I. Das ist zwar ernüchternd, aber besser als nix.
Anders wäre das, wenn Du arbeiten würdest. Dann würde Dir ein Beschäftigungsverbot volle Bezüge bescheren, eine Krankschreibung über sechs Wochen hingegen ab dann nur noch das Krankengeld.
Und wann Du Deiner Hauptbetreuerin von Deiner Schwangerschaft erzählst, bleibt Dir überlassen. Du mußt das noch gar nicht erzählen, und an Deiner Stelle würde ich die magischen zwölf Wochen auch abwarten. Wenn Du willst, sogar noch länger. Denn solange Du krank geschrieben bist, wird Dich ja wohl kaum jemand zu Terminen bestellen und vermitteln wollen. Dürfen wir auch gar nicht.
Wenn Du noch Fragen hast: Ich bin ja hier. ;)
Ganz liebe Grüße
Lena, die selbst momentan mit Beschäftigungsverbot flach liegt bis zur Geburt.

Hallo Lena,

ist das denn noch aktuell mit der Leistungseinstellung bei BV? Da hatte jetzt mal eine Frau gegen geklagt und Recht bekommen. Denn die Agentur ist ja ihr momentaner "Arbeitgeber" und das Gericht meinte, die Agentur dürfe die Leistung nicht streichen (darf ein normaler AG ja auch nicht).

LG Nicole 25+0 (26+0)

Hallo Lena,

Huhu Nicole,
also bei uns ist die Arbeitsanweisung noch: An die Leistungsabteilung melden und ALGI einstellen. Das finden wir alle bescheuert, aber eine gegenteilige Weisung haben wir noch nicht bekommen. Zumindest nicht bis vor zwei Wochen.
Ich denke auch, wenn wir uns ansonsten wie normale Arbeitgeber benehmen, sollten wir das auch in dieser Hinsicht. Aber was Nürnberg dazu sagt....?
Ganz liebe Grüße
Lena, die aber nochmal nachfragen oder im SGB nachgucken kann. Leider ist ihr SGB noch das von 2007.

Hallo Lena,

es ist in der Tat so, dass es mittlerweile eine konsistente Rechtsprechung gibt, derzufolge ALG I-Empfängerinnen mit Beschäftigungsverbot weiterhin ALG zusteht. Es ist leider auch so, dass diese Rechtsprechung vielerorts noch nicht in entsprechende Dienstanweisungen umgesetzt wurde.

Dass Sie und Ihre Kollegen das lediglich "bescheuert" finden, macht mich jedoch fassungslos. In meinen Augen macht sich jede einzelne BA-Mitarbeiterin ganz persönlich schuldig, wenn sie dazu beiträgt, im Rahmen einer offensichtlich rechtswidrigen Praxis das Leben und die Gesundheit risikoschwangerer Frauen und ihrer ungeborenen Kinder zu gefährden. Diese Frauen verlieren nicht nur sämtliche Einkünfte, sondern häufig auch ihren Krankenversicherungsschutz und werden in einen völlig unnötigen (und für die BA aussichtslosen) Rechtsstreit gezwungen, wenn sie denn die Kraft dazu haben.

Mir ist schon klar, dass eine BA-Mitarbeiterin ein gewisses Risiko eingeht, wenn sie sich dem verweigert. Ein bisschen Zivilcourage sollte aber zumutbar sein, sonst sind wir bald wieder soweit, dass die deutsche Beamtenschaft -streng nach Vorschrift- die menschenverachtendsten Dinge tut.

Mein beitrag richtete sich natürlich an Muenstermonster

.

Hallo Lena,

Hallo Tom,
also zunächst mal: Der Ton macht die Musik. Ich kann nachvollziehen, daß sich viele Menschen aufgrund negativer Erfahrungen über die BA geärgert haben. Aber ich habe sie nicht erfunden, sondern lediglich einen Tipp zur Stressvermeidung gegeben.
Und dann: Sie sprechen von einem Risiko für uns 'Beamte'. Sie wissen schon, daß die meisten von uns befristete Verträge haben, keineswegs verbeamtet sind und strengen Kontrollen unterliegen? Wir geben unsere Tipps im Rahmen unserer Möglichkeiten. Wenn wir also zu Krankschreibungen raten, machen wir uns in Ihren Augen schuldig?
Den Krankenversicherungsschutz verliert man im übrigen keineswegs, wenn man keine Bezüge mehr erhält. Ebenso wenig die Rentenanrechnungszeiten.
Ich denke, es hat keinen Sinn, darüber weiter zu diskutieren, denn erstens ist dies hier nicht der Ort dafür und zweitens scheint mir Ihr Standpunkt reichlich emotionsgeladen zu sein.
Lena, selbst risikoschwanger mit Beschäftigungsverbot
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