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positiv

Bisherige Antworten

Re: positiv

so kann es kommen. job wieder aufgenommen und im hinterkopf noch überlegt, ob wir es ein letztes mal wagen mit einem kind.

und heute: positiver test. kommt mir im ersten monat, den ich wieder arbeite, nun gar nicht so gelegen. ich denke ans elterngeld und ein mögliches beschäftigungsverbot (hatte das bei den anderen kindern nicht, aber diesmal steht die laborarbeit im vordergrund).

ich freu mich, aber es macht mir jetzt auch angst... zumal unsere jüngste (2 jahre alt) noch immer nicht abgestillt ist. was wird nun? und wird es gut gehen? - mit dem bauchbewohner und mit dem elterngeld...

Re: positiv

*einschleich*

Erstmal HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!! Unverhofft kommt oft Die Freude kommt schon noch :-)

Ein individuelles Beschäftigungsverbot beeinflusst nicht das Elterngeld. Das wäre nur der Fall, wenn du krank geschrieben würdest. Beim Beschäftigungsverbot läuft dein Gehalt ja ganz normal weiter bis zum Mutterschutz.

Liebe Grüße und alles Gute!!

Re: positiv

Hallo und Herzlich Willkommen!

Auf das Elterngeld hätte ein Beschäftigungsverbot keine Auswirkungen. Da ich mal annehme dass Du noch beim selben AG bist wie bei Deinen anderen Kindern, könnte man ev Deine Tätigkeit wieder so ändern dass es schwangerenverträglich ist.

Das Stillen ist überhaupt kein Problem. Ich habe selbst eine noch nicht abgestillte Tochter und ein Baby.

Re: positiv

Herzlichen Glückwunsch !
Das ist jetzt natürlich doof für.deinen Arbeitgeber, aber irgend jemand muss die Kinder ja kriegen ;-) und die Männer können es noch nicht.
Du warst zwei Jahre zuhause, hast du das Eltergeld im ersten Jahr auszahlen lassen oder auf zwei gesplittet? Wenn du auf zwei gesplittet hast bekommst du genausoviel Elterngeld wie nach der ersten SS.
LG Lucy.

*einschleich*

Nein, das stimmt leider nicht, es werden max. 14 Monate ausgeklammert. Sonst würden ja alle taktisch splitten, die bald ein weiteres Kind wollen... Haben das extra bei der Elterngeldstelle erfragt. 14 Monate ist die Maximalbezugsdauer, wenn man nicht splittet und alleinerziehend ist.

Re: *einschleich*

Achso... ich dachte solange man Elterngeld bezieht wird ausgeklammert. Bestimmt die Elterngeldstelle welche Monate ausgeklammert werden oder kann man die "Hausfrauenmonate" ausklammern und bekommt dann 65% vom Elterngeld?
Ich bleibe nämlich auch zwei Jahre Zuhause.

Re: *einschleich*

Es sind die ersten 14 Monate. Es können maximal 14 Monate ab Geburt ausgeklammert werden. Wenn man also nochmal volles EG will, ohne zwischendurch voll zu arbeiten, muss das zweite Kind sehr bald kommen...

Danke dir!

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