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off topic: pkw-verkauf... weiß jemand was?

hallo ihr,
ich habe im januar dieses jahres mein altes auto verkauft, richtig mit kaufvertrag und abmeldung steuer und versicherung, hab von dort auch die differenz wiederbekommen - und dachte, daß ich raus bin aus der sache.
ich wußte auch, daß der neue besitzer das auto stillgelegt hat.
nun erfahre ich, daß der neue eigentümer seine garage räumen mußte (wo mein auto stand), er das auto auf die öffentliche straße gestellt hatte und dieses auto paar tage später einfach weg war...
telefonate bei polizei, abschleppdiensten usw. bei der stadt ergaben nix, das auto ist verschollen...
nun habe ich panik... was ist, wenn das auto gestohlen wurde, und damit mist gebaut wurde (unfall, personenschaden, sachschaden)? anhand der fahrgestellnr. kommt man auf mich zurück, weil der käufer das auto nicht auf sich angemeldet und dann erst stillgelegt hat, sondern gleich stillgelegt (ist ja auch billiger :-( ).
ich wollte, daß der käufer eine anzeige bei der polizei macht wegen diebstahl des fahrzeuges (gegen unbekannt), damit es im falle des falles eine aktenzeichennr. gibt. aber der käufer lehnt das ab und verweist auf den kaufvertrag...
aber den ärger im falle des falles habe doch ich erst mal, oder?
habt ihr einen tipp für mich?
danke.
lg.
Bisherige Antworten

off topic: pkw-verkauf... weiß jemand was?

Halli Hallo..

also ich würde sagen, dass Du aus der Nummer raus bist.. Du kannst einwandfrei belegen, dass du das KFZ verkauft hast und bist seit Jan. nicht mehr Besitzer dieses selbigen. ;-)

Es ist doch ganz klar dokumentiert.. Kaufvertrag, Abmeldung usw.. wasserdichter geht es doch fast nicht.

Würde vorsichtshalber bei der Polizei anrufen.. obwohl, naja.. manchmal haben selbst die keine Ahnung bzw du gerätst an eine Schnarchnase die keine Ahnung hat.

LG Kaja

das sagt mein mann auch...

wenn im kaufvertrag alle wichtigen und nötigen daten stehen, dann hat dat schweschen *gg* nix mehr damit zu tun.
lg michaela

off topic: pkw-verkauf... weiß jemand was?

Hallo Swchen,
also ich würde doch denken das Du durch den Kaufvertrag und den entsprechenden Abmeldebescheinigungen raus aus´m Schneider bist. Das der neue Besitzer das Auto nicht angemeldet hat, dürfte unerheblich sein. Du hast ja ordnungsgemäß abgemeldet.
lg, Malati
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