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OT: Jemand unter Euch, der sich mit Arbeitsrecht auskennt?

Hallo Ihr Lieben,
schon komisch, immer wenn ich meine, ich bin mit meinen Ressourcen auf Anschlag, kommt noch was oben drauf. Diesmal zur fetten Bronchitis, die meine arme kleine erst zwei Monate alte Cilu hat, Folgendes:
Über die Weihnachtsfeiertage haben G. und ich beschlossen, dass er mich hier mehr unterstützen und Elternzeit mit 30-Stunden-Woche beantragen möchte. Letzten Donnerstag hat er darüber ein Gespräch mit seinem Chef gehabt, der auch grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber dem Thema war, es nur noch mit seinem Co-Geschäftsführer abstimmen wollte.
Daraufhin hat G.gestern die schriftliche Kündigung zum 31.03. erhalten! Mit der Begründung, dass sein Arbeitgeber nicht den Kündigungsschutz in der Elternzeit mittragen will, sondern ihn lieber als freier Mitarbeiter projektweise beschäftigen möchte.
Ehrlich gesagt bebe ich immer noch vor Entsetzen, das darf doch nicht wahr sein, oder?! In was für einem Scheiss-Land bin ich denn hier gelandet? Ist das überhaupt rechtens? Ich warte auf den Rückruf eines Rechtsanwalts (Arbeitsrechtler), der ist aber erst mittags wieder erreichbar. Kennt sich eine von Euch mit solchen Fragen aus?
Liebe Grüße an Euch alle von einer total entsetzten
Klarika
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OT: Jemand unter Euch, der sich mit Arbeitsrecht auskennt?

Hallo Klarika,

Ich bin völlig entsetzt!!! Dass die "lieben" AG das mit uns Frauen machen, ist mir ja bekannt (hab´s selber erlebt), aber das das jetzt auch schon mit den Männern so gemacht wird!

Mir wurde damals auch nahegelegt zu kündigen, weil die Firma mich nicht in TZ weiter beschäftigen wollte. Der per RA ausgehandelte Kompromiss war dann ebenfalls ein Vertrag als freie Mitarbeiterin. Ich war´s (halbwegs) zufrieden, denn das bietet ja auch gewisse Freiheiten, die mir als Mutter und Mitverdienerin eher zugute kommen. Mein Mann arbeitet VZ. Andernfalls hätte ich das niemals akzeptiert.

Soweit ich weiß, ist es völlig unmöglich, einen Mitarbeiter zu kündigen, nur weil er eine Arbeitszeitreduzierung in der Elternzeit beantragt hat. Das wäre ja noch schöner! Kann mir absolut nicht vorstellen, dass das rechtens ist!

Das Problem ist halt, selbst wenn G. im Recht ist, wird das Arbeitsverhältnis durch die Geschichte deutlich getrübt. Und was hat er gegebenenfalls von einem eingeklagten Arbeitsplatz???

Aber gefallen lassen würde ich mir das AUF KEINEN FALL!!! Man fragt sich manchmal wirklich, wozu es in diesem Land Gesetze gibt, wenn die AG sich nicht daran halten müssen....

Viel Glück und einen langen Atem!!!

GLG. Sabine

Kündigung wg. Ankündigung Elternzeit

Liebe Sabine,
danke für Deinen Zuspruch, so sehe ich das auch. Inzwischen habe ich kurz mit dem Anwalt telefoniert, der mich gleich noch zurückruft, weil es in diesem Fall wohl ganz erheblich auf irgendwelche Fristen ankommt.
Ich persönlich wäre aber nach so einem Vertrauensbruch außerstande, mit solchen Leuten in jeglicher Form weiter zusammenzuarbeiten, und G. wird es, wenn sich die Angelegenheit in seiner Seele "gesetzt hat" wahrscheinlich ähnlich gehen. Insofern läuft es wohl auf eine Kündigungsschutzklage bzw. eine Abfindung hinaus.
In jedem Fall finde ich ein solches Verhalten ABSOLUT UNTERSTE SCHUBLADE. Eigentlich etwas für die Bild-Zeitung, oder? Vielleicht sollte ich mal meinen Presseverteiler durchgehen...
LG,
Klarika (immer noch vor Wut kochend)

Kündigung wg. Ankündigung Elternzeit

Hallo Klarika,

kann mir vorstellen, dass Du vor Wut kochst. Bei mir kam beim Lesen Deines Postings auch wieder die ganze Wut von vor 2 Jahren hoch. Es ist wirklich UNSÄGLICH!!!

Die Presse ist doch eigentlich eine gute Idee! Nicht nur die mit den großen Buchstaben..... Ich kenne soooo viele Leute (hauptsächlich Frauen), denen nach der EZ gekündigt, bzw. die TZ verweigert wurde. Selbst wenn ein Presseartikel vielleicht nicht viel bewirkt, wärst Du´s wenigstens los geworden..... ;-)

LG. Sabine ("mitkochend")

OT: Jemand unter Euch, der sich mit Arbeitsrecht auskennt?

Hallo Klarika,
das ist ja echt der Hammer! Auch ich bin völlig entsetzt. Das darf doch nicht wahr sein - da reden alle ständig davon, dass wir mehr Kinder brauchen, aber sobald man welche in die Welt setzt, ist man im Berufsleben abgemeldet.
Elternzeit muss 8 Wochen vor dem geplanten Beginn beantragt werden. (Ausnahme: Wenn die Mutter direkt im Anschluss an den Mutterschutz mit der Elternzeit beginnen will, muss sie es 6 Wochen vor Beginn beantragen.)
Man muss sich dann für mindestens 2 Jahre verbindlich festlegen.
Ich bin zwar keine Arbeitsrechtlerin, aber ich bin in meiner Firma Mitglied im Betriebsrat.
Die Beantragung von Elternzeit als Kündigungsgrund halte ich für mehr als fragwürdig. Es gibt generell drei Arten von Kündigungsgründen:
- betriebsbedingt, d.h. der Arbeitsplatz fällt weg
- personenbedingt, z.B. bei häufiger Krankheit ohne Aussicht auf Besserung
- verhaltensbedingt, d.h. wegen Fehlverhalten
Keiner dieser Gründe trifft auf Deinen Mann zu.
Der Betrieb, in dem Dein Mann arbeitet, hat offenbar keinen Betriebsrat (?), sonst hätte die Kündigung nicht so schnell erfolgen können (da der Betriebsrat vorher mit Wochenfrist anzuhören ist). Wie viele Mitarbeiter hat denn der Betrieb, und wie lange ist Dein Mann schon dort beschäftigt? In der Probezeit ist er doch sicher nicht mehr?
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach der Kündigung eingereicht werden. Leider trägt jede Partei die Kosten in der ersten Instanz selbst, unabhängig vom Urteil. Seid Ihr rechtsschutzversichert?
Liebe Grüße, viel Glück und gute Nerven!
Wiebke
P.S. Das mit der Presse ist wirklich eine gute Idee. So eine Schweinerei muss mal publik gemacht werden.

OT: Jemand unter Euch, der sich mit Arbeitsrecht auskennt?

Liebe Wiebke,
vielen Dank für Deine ausführlichen Tipps. Als Kündigungsgrund steht offiziell "betriebsbedingt" in dem Schreiben, da die Firma ihm aber gleichzeitig eine freie Mitarbeit anbietet, widerspricht sie sich damit selbst, denn die Arbeit fällt ja offensichtlich nicht weg.
Die Firma für die er seit 5 Jahren arbeitet (bzw. es ist ein Firmenverbund mit gleichen Gesellschaftern) hat 30 Mitarbeiter und keinen Betriebsrat. In der Probezeit ist er nicht.
Lt. Anwalt sieht es eigentlich recht gut für G. aus, ich hoffe nur, dass er nicht die Nerven verliert bei den Verhandlungen. Leider neigt er schon mal dazu. Drück uns bitte die Daumen, denn ich kann beim besten Willen nicht noch mehr arbeiten mit 3 Kindern und Baby.
Alles Liebe,
Klarika

Noch ein Gedanke dazu

Hallo Klarika,
gerade kam mir folgende Idee - als Kompromiss: Wenn es deinem Mann hauptsächlich um die Reduktion der Arbeitszeit auf 30 Stunden geht und der Arbeitgeber damit grundsätzlich einverstanden ist, aber den mit der Elternzeit verbundenen Kündigungsschutz vermeiden will, dann könnte doch auch ein Teilzeitvertrag ohne Elternzeit gemacht werden.
Vielleicht könnt ihr das vorschlagen und den Arbeitgeber dazu bringen, die Kündigung zurückzunehmen. Falls das Verhältnis jetzt nicht schon zu stark zerrüttet ist.
Eine Schweinerei ist und bleibt die Sache auf jeden Fall.
LG
Wiebke

Wer schreibt, der bleibt....

... war mein erster Gedanke. Oder mis(t)verstehe ich, dass Dein Mann das nur mündlich abgestimmt hat?

Fall dem so ist, wird er beweisen müssen, dass ihm auf Grund des Antrags auf Elternteilzeit gekündigt worden ist.
Mit deutschem Arbeitsrecht kenne ich mich nicht (mehr) sonderlich gut aus, habe aber Larimars Beitrag überflogen - ungef. deckungsgleich mit dem was hier in Ö so "abgeht":
Bestimmte Fristen sind einzuhalten und natürlich erklärt man sein Anliegen am besten gleichzeitig mündlich und schriftlich (lässt sich gleich nach dem Gespräch einen "Wisch" unterschreiben oder reicht postwendend ein Einschreiben mit Rückschein nach).
Was mit Deinem Mann gemacht wurde ist schlichtweg eine Sauerei, aber alltägliches Procedere. Ähnliches habe ich hier in Ö (wo ein Rechtsanspruch ähnlich dem in D besteht) durchgemacht - naja, nicht durchgemacht im Sinne von "erlitten". Ich habe dezent aber bestimmt darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber sich das nicht ohne Grund ausgedacht hat und das "grosszügige" Angebot von 10.000,-- EUR Abfindung abgeschlagen (in den 2 Jahren in denen ich jetzt 12 Std. / Woche arbeite) verdiene ich wesentlich mehr.
Natürlich musste ich bei 12 Stunden Abstriche bei der Tätigkeit (nicht bei der Kohle) machen - bei 30 Stunden sehe ich da keinen zwingenden Grund.

So wie ich das sehe, soll Dein Mann gelinkt werden. In diesem Fall hätte ich (ich!!!) überhaupt keine Probleme, meine Ansprüche ggf. gerichtlich durchsetzen lassen (immer vorausgesetzt, ich bin rechtschutzversichert oder Gewerkschaftsmitglied - trifft bei mir beides zu *g*).
Oh, natürlich könnte das Arbeitsverhältnis auf Dauer dadurch gestört sein, wenn der AG dem AN "zeigt, was ne Harke ist".
Aber wenn ich nicht UNBEDINGT muss, dann stellt sich mir persönlich immer die Frage: Will ich noch für einen Chef / AG arbeiten (bzw. kann ich das noch mit Motivation), der versucht (hat), mich über den Tisch zu ziehen.
Wie gesagt, ist vom Einzelumstand abhängig (wie dringend braucht man den Job, wie schnell bekomme ich einen gleichwertigen, wie ist mein Marktwert etc.).
Ich habe es bis dato (2 x) immer erst auf dem gütlichen Weg versucht, aber man wollte mir "auf den Schädel scheißen" (wie man hier so nett in Ö sagt) und das habe ICH (ich!!!) mir dann nicht gefallen gelassen (natürlich auch, weil ich mit diesen AG schon abgeschlossen hatte, da war der Rest nur Makulatur).
Nicht, dass Du denkst, ich wolle jetzt dazu aufrufen, gegen die AG-Gesamtheit auf die Barrikaden zu gehen. Dennoch denke ich, dass man nicht sofort auf Duckmäuser machen sollte und auch nicht muss (dafür gibt es halt Gesetzte bzw. Tarifverträge).
Ich kann so ad hoc nur empfehlen, postwendend (Einschreiben/Rückschein) gegen die Kündigung Einspruch zu erheben und nebenbei dann auch zu erwähnen, dass Unverständnis besteht, wieso das Ansuchen auf ETz gleich mit einer Kündigung (ohne jegliche RS) erfolgt. Der Brief sollte einen traurig/fassungslosen Unterton haben aber trotzdem bestimmt sein - if u know what I mean (sowas kannste sicher...).

Drücke EUCH die Daumen.
LG,

orni

Shit... ich meinte (watt doof bin heute).

"... wenn der AN dem AG zeigt, was ne Harke ist..."

LG,

orni

Du hast völlig recht,

wenn er kommentarlos den Antrag auf Elternzeit mit der vorgesehenen 8-Wochen-Frist auf den Tisch gelegt hätte, hätte er natürlich kein Problem. Aber nein, Monsieur verwechselt immer noch freundschaftliches Kumpeltum mit einem AG-AN-Verhältnis.
So haben wir jetzt die Schererei bzw. das Geschacher um den bestmöglichen Freelancer-Vertrag. Obwohl seine Aussichten bei einer Kündigungsschutzklage rechtlich gesehen sehr gut sind (lt. Anwalt), käme bei so einem kleinen Laden (30 Mitarbeiter) am Ende doch nur eine Abfindung dabei heraus. Wir brauchen aber das geregelte Einkommen. Ich bin zwar Hauptverdienerin, aber noch mehr arbeiten (sprich Geld verdienen) schaffe ich neben den Kindern nicht.
Hoffentlich verliert er nicht die Nerven bei den Verhandlungen, er ist halt eher der impulsive Künstler als der kühle Stratege, sonst bleibt tatsächlich nur die Klage. Immerhin ist er rechtsschutzversichert.
Jetzt werde ich erst mal drei Schreiben aufsetzten: Einspruch gegen Kündigung, Anmeldung Elternzeit und Antrag auf Teilzeitarbeit während Elternzeit. Man muss ja die Verhandlungsmasse aufrechterhalten...
Hat mich so dermaßen aufgeregt, das Ganze, dass ich mir gleich mal eine fette Nebenhöhlenentzündung zugezogen habe ("Nase voll"). Du bist doch auch so eine Spezialistin dafür, oder? Danke fürs Daumendrücken!
LG,
Klarika

Du hast völlig recht,

Jo, die Nase (gestrichen) voll habe ich auch vermehrt unter Stress und Ärger oder reagiere "verschnupft".
Es gab mal eine Zeit, da hatte ich - stressbedingt - ewig wiederkehrende HWIs (habe mir "in die Hose gemacht" bzw. es "ging mir an die Nieren".)

Habe meinem Doc übrigens (nach eigener, intensiv(s)ter WWW-Recherche) "Nasonex" abgequatscht - soll dem Polypen den Garaus machen. Allerdings finde ich es in dem derzeitig hier vorherrschenden "Saustall" nicht mehr... vielleicht ein Zeichen, es doch erst mal mit Hahnemann zu versuchen?

LG,

orni

Was ist denn Nasonex? LG

Was ist denn Nasonex? LG

Ja, da denkt man unwillkürlich an "Nase ex und hopp" irgendwie...

Ist ein Spray mit Mometason (hört man schon - ...etason = Kortisonabkömmling).
Ursprünglich für die (allergische) Rhinitis, wurde es jetzt (auf Grund randomisierter Studien) auch bei der Behandlung von Polypen zugelassen und wirkt wohl auch gut. Also, wenn Polypen auf Grund einer chron. Entzündung auftauchen. (Hoffentlich war es bei mir nicht umgekehrt: Erst der Polyp und dann die wiederkehrende Sinusitis/Rhinitis).

Was in der Ärztezeitung steht:

http://www.aerztezeitung.de/suchen/?sid=347971&query=nasonex trifft bei mir eh zu mind. 50% zu - an manchen Tagen kann ich mich ohne abschwellendes Nasenspray nicht niederlegen (manchmal frage ich mich, wie bereits erwähnt, ob das psychovegetative Gründe hat). Dauergebrauch von Nasenspray ist natürlich kontraproduktiv, isch weiß. Mein Doc hat wohl von der Indikation "Nasenpolypen" (steht auch im Waschzettel) noch keinen Wind bekommen - er begründete die Verschreibung mit "chron. Rhinitis. Ist mir auch egal.
Wenn ich das Zeugs wenigstens finden würde - vielleicht hat meine Maus es konfisziert - für ihren Kaufladen... kreisch. LG, orni P.S.: Verschreibt Deine Mutter das Zeug auch? Wäre interessant....

P.S.: Krankenversicherungstechnisch...

... sieht es doch bei einem freien Dienstvertrag auch übel aus, oder (nehme mal an, die Kids sind derzeit bei Deinem Mann versichert).

Gruss!

orni

P.S.: Krankenversicherungstechnisch...

schön wär's. Die Kids sind zusammen mit mir privat versichert, monatlicher KV-Beitrag insgesamt ? 750,- :BRAVO:
LG,
Klarika

Puh...

... da wäre gleich mein momentanes TZ-Nettogehalt verbraten...

Obwohl, ich latze für meine Zusatz-KV für mich und Juliane monatlich auch noch 180,-- EUR (also für 2 Personen ZUSÄTZLICH zum Pflichtbetrag).
Ist es aber wert.

LG,

orni

Puh...

Ist für mich auch ein erheblicher Posten im Budget, den ich da jeden Monat erwirtschaften muss. Aber ab und zu hat es auch ein paar Vorteile. Außerdem müsste ich in der GKV als freiwillig Versicherte annähernd so viel abdrücken...
Aber immer wieder stelle ich mir doch die Frage, ob es nicht doch einfacher wäre, die ganze Schufterei sein zu lassen, zu heiraten und in die Familienversicherung zu gehen. Sehr viel weniger Kohle hätten wir dabei nicht. Aber mir geht es halt nicht nur ums Geld... - das Thema hatten wir glaube ich aber schon.
LG,
Klarika

OT: Jemand unter Euch, der sich mit Arbeitsrecht auskennt?

Hallo Klarika,
ich kenne mich nicht wirklich mit Arbeitsrecht aus und meine Erfahrung zu dem Thema liegt auch schon eine Weile (6 Jahre) zurück, da kann sich viel geändert haben.
Damals war es so, dass der Kündigungsschutz 8 Wochen vor Beginn der beantragten Elternzeit einsetzte (also dies betraf quasi die Männer, denn die Frauen waren ja durch Schwangerschaft ohnehin geschützt). Daher hat mein Mann seinen Elternzeitantrag auch genau 8 Wochen vor Beginn abgegeben. Die (damalige?) Gesetzeslage ließ es eben nicht zu, den Arbeitgeber netterweise früher zu informieren.
Wie ist es denn bei Euch? Deine Kleine ist doch schon da, oder? Ab wann wollte dein Mann die Elternzeit denn nehmen? Kann er seinen "Anfangswunsch" irgendwie beweisen?
Daneben gibt es natürlich noch den allgemeinen Kündigungsschutz, der ja aber an eine gewisse Größe des Unternehmens gekoppelt ist. Das wird dir euer Anwalt ja alles erzählen können.
Anbei mal etwas aus dem Netz (findest du auf der Seite des bmfjs)
Kündigung und Kündigungsschutz
- § 18, 19 BEEG -
Grundsätzlich können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der Elternzeit unter Einhaltung der gesetzlichen, tariflichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen kündigen. Falls sie zum Ende der Elternzeit kündigen wollen, ist nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz eine Sonderkündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten.
Kündigungsschutz
Besonderer Kündigungsschutz gemäß Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Der besondere Kündigungsschutz nach dem BEEG gilt zusätzlich zu dem allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Das KSchG findet Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers in demselben Betrieb oder Unternehmen länger als sechs Monate bestanden hat und der Betrieb mehr als fünf - bei Neueinstellungen nach dem 1. Januar 2004 mehr als zehn - Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigt.
Während der Elternzeit kann die Arbeitgeberseite grundsätzlich keine Kündigung aussprechen.
Der besondere Kündigungsschutz beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer, frühestens jedoch acht Wochen vor deren Beginn.
Der besondere Kündigungsschutz endet mit Ablauf der Elternzeit. Er gilt auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die während der Elternzeit eine zulässige Teilzeitarbeit bei derselben Arbeitgeberin oder demselben Arbeitgeber ausüben sowie unter bestimmten weiteren Voraussetzungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach der Geburt des Kindes keine Elternzeit in Anspruch nehmen und bei ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber eine bisherige Teilzeitarbeit im zulässigen Umfang von 30 Wochenstunden fortsetzen, oder eine entsprechende Teilerwerbstätigkeit nach der Geburt aufnehmen werden.
Wechseln sich die Eltern bei der Elternzeit ab, so gilt der besondere Kündigungsschutz für den Elternteil, der sich gerade in der Elternzeit befindet. Er gilt nicht während der Arbeitszeitabschnitte dazwischen.
Nehmen die Eltern für bestimmte Zeitabschnitte gemeinsam Elternzeit, so gilt in dieser Zeit für beide auch der besondere Kündigungsschutz.
Viel Erfolg bei der Gegenwehr! Soweit dein Mann evtl. dann ganz auf 30 Stunden (ohne Elternzeit) reduzieren will, müsst ihr bedenken, dass er dann keinen Anspruch mehr auf eine Vollzeitstelle hat.
Viele Grüsse,
Burisa

Liebe Burisa,

vielen Dank für Deinen umfangreiche Recherche. Dein Mann hat es damals genau richtig gemacht - im Gegensatz zu meinem. Er wollte Elternzeit ab März, wollte den Zeitpunkt aber mit seinem AG abstimmen.
Es ist eigentlich grotesk, es wird derjenige bestraft, der seinem AG gegenüber besonders zuvorkommend sein und ihn vorher informieren will. Inzwischen gab es sogar einen Prozess, wo einem Vater gekündigt wurde, der den Elternzeit-Antrag 12 Wochen vorher gestellt hat.
Irgendwie leuchtet mir diese Regelung nicht ein.
Unsere jüngste Tochter ist jetzt übrigens 2 Monate alt.
LG,
Klarika

OT: Jemand unter Euch, der sich mit Arbeitsrecht auskennt?

Hallo Klarika,
grundsätzlich hat jeder Anspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz, wenn er länger als ein halbes Jahr beim AG beschäftigt ist und die Firma mehr als 20 Mitarbeiter hat. Steht im Teilzeitgesetz. Wie es dann ist, wenn man wieder erhöhen will, weiß ich nicht.
Im Netz gibt es ein Forum auf der Seite Arbeitsrecht mit den W's davor und dem de dahinter. Da kannst du solche Fragen stellen. Du bekommst zwar keine rechtsverbindliche Auskunft, dafür aber kostenlos und meistens mit Gesetzestexten untermauert.
Ich habe schon die Erfahrung gemacht, dass sich auch Rechtsanwälte, die sich mit dem Thema nicht 100 %ig auskennen, Fehler machen.
Viel Glück.
Rocabe
PS wo kommst du denn her? "In was für einem Scheiss-Land bin ich denn hier gelandet?" *neugierig bin

Danke für den Tipp,

werde ich befolgen.
Ich komme ursrpünglich aus Ungarn, allerdings weiss ich nicht, ob die dortigen Regelungen besser sind. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand nach so einer Aktion als Chef noch seineigenes Spiegelbild ertragen kann - ich könnte es nicht.
Lieben Gruß,
Klarika

OT: Jemand unter Euch, der sich mit Arbeitsrecht auskennt?

Liebe Klarika,
ich war auch entsetzt, als ich das gelesen habe. Raten kann ich dir nicht, aber es gab ja schon viele interessante Hinweise. Wie unterschiedlich doch Arbeitgeber sind. Ich habe meine Stelle vor einem Jahr reduziert und hatte überhaupt keine Probleme deswegen. Mein Chef hat mir sogar gesagt, dass er das zwar versteht (schwere Erkrankung meines Stiefsohns), aber mich eigentlich gern öfter da hätte (habe von 65% auf 50% reduziert).
Für mich wäre so eine Reaktion, wie sie dein Mann erfahren hat der absolute Vertrauensbruch. Ich hoffe, ihr könnt die Situation zu eurer Zufriedenheit klären.
Gute Besserung für dein süße klein Cilu!
LG
Sabine

KLEINE natürlich

OT: Jemand unter Euch, der sich mit Arbeitsrecht auskennt?

Liebe Sabine,
es ist wirklich das allerletzte. Aber inzwischen habe ich mich mit dem Gedanken angefreundet, dass G. als freier arbeiten wird, es wird schon was Gutes haben, dass es so gekommen ist (mein ewiger Fatalismus).
Meine arme Cilu muss jetzt tatsächlich Antibiotika nehmen (Amoxicillin), da sie seit einer Woche total verschleimt ist und sich redlich an der Brust abkämpft.
Dir alles Gute,
Klarika

OT: Jemand unter Euch, der sich mit Arbeitsrecht auskennt?

Huhu Klarika,
ich nehme mal an, Dein Mann hat nur mit seinem Chef geredet, aber nicht formell Elternzeit beantragt? Falls doch was formelles war, guck mal hier:
http://www.wdr.de/tv/ardrecht/sendungen/2005/dezember/051218_01.phtml
Nach meinen gerüchteweisen Infos ist sowas übrigens nicht sooo selten - aber kaum ein AG kommt mit so einer Kündigung straffrei durch. Es sei denn, er kann wirklich einen Kündigungsgrund aus dem Hut zaubern - aber wenn er blöd genug war, die beantragte Elternzeit schriftlich als einzigen Kündigungsgrund anzugeben, dürfte euer Anwalt jubeln. Klar, das bringt den Job auch nicht zurück (oder will er unter diesen Umständen noch weiter dort arbeiten, statt auf ne Abfindung zu klagen???). Aber mal realistisch betrachtet: wenn für den AG der Kündigungsschutz während der Elternzeit so ein Problem darstellt, wäre der Job wohl eh wacklig geworden. Wer nicht sowieso heimlich vorhat, Leute zu entlassen, der kann auch Kündigungsschutz gewähren.
Also, vielleicht war das Ganze noch ein Glücksfall für euch. So habt ihr ne unrechtmäßige Kündigung mit Abfindungsanspruch, ohne die Elternzeit-Idee hättet ihr in paar Monaten vielleicht eine rechtmäßige betriebsbedingte Kündigung gehabt.
LG - und gute Besserung für die kleine Maus,
Claudia

Liebe Claudia,

vielen Dank für Deine ausführlichen Gedanken. In der Zwischenzeit liegt die Angelegenheit beim RA, der auch sagt, dass die Aussichten bei einer Kündigungsschutzklage sehr gut seien, weil die Kündigung formal und sachlich keinen Bestand hat.
Trotzdem erarbeitet er erst mal einen bestmöglichen Freelancer-Vertrag für ein Jahr, weil der mehr wert ist, als die voraussichtliche Abfindung im Falle einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage. Auch wenn diese Arbeitgeber totale Idioten sind, sind wir dummerweise auf das Einkommen angewiesen.
Dir auch alles Gute,
Klarika
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