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Elterngeld für Selbständige... :-(

Hallo Mädels,

da meine Minimaus ja nun bald schlüpft (oder "per KS geschlüpft wird"), hab ich mich daran gemacht, schon mal den Elterngeldantrag vorzubereiten. Was ein "Spass" !!! :-D

Für mich als Selbständige ohne Steuerberater praktisch gar nicht möglich. Weil ich alle Einkünfte für die Elterngeldzeit voraus schätzen soll, die entsprechenden Steuern abziehen und dann noch nette Rechenspielchen mit Umrechnung von Lebensmonaten des Kindes und Kalendermonaten veranstalten darf..... (wo ich als Sprachmensch ja sowieso ein Ass im Rechnen bin..... ;-) ) :DEVIL:

Hat da jemand von Euch Erfahrung (Klarika vielleicht ????)

LG. Sabine KS-18

Bisherige Antworten

Elterngeld für Selbständige... :-(

Liebe Sabine,
bei mir war es eigentlich gar nicht so kompliziert (allerdings habe ich einen Steuerberater) und gerechnet für 2008 wurde auch nichts.8-)
Zunächst musst Du entscheiden, was für Dich günstiger ist als Berechnungsgrundlage fürs Elterngeld: Deine Einkünfte (=Gewinn) lt. letztem Steuerbescheid oder Deine Einkünfte aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt. Letztere sind mit entsprechenden BWA's oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu belegen.
Für das Jahr nach der Geburt habe ich in einem FORMLOSEN Schreiben angegeben, dass ich 2008 maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten werde, um Verluste zu minimieren. Daher werde ich keine Gewinne=Einkünfte haben, die mit dem Elterngeld zu verrechnen wären. Dann hat noch mein Steuerberater ein ähnliches Schreiben gleichen Inhalts verfaßt. Solange Deine Einnahmen nicht höher sind als Deine Betriebsausgaben ist alles kein Thema.:-X
Ein bisschen Gestaltungsspielraum bei der zeitlichen Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben hat man als Selbständige ja auch, insofern sollte es da auch lt. meinem Steuerberater kein Problem geben. ;-)
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen. Vielleicht hilft es ja auch, wenn Du vorher den zuständigen Sachbearbeiter beim Jugendamt anrufst und ihm die Sachlage so erläuterst und fragst, ob eine solche Bestätigung reichen würde. Ich habe auch vorher angerufen und der Mann war sehr hilfsbereit.
Mensch, Sabine, nur noch 18 Tage? Wie ist die Zeit so schnell vergangen? Ich drücke Dir ganz fest die Daumen und wünsche, dass alles PERFEKT läuft! :THUMBS UP:
Alles Liebe,
Klarika

Elterngeld für Selbständige... :-(

Hallo Klarika,

vielen Dank für den Super-Tip mit der Bescheinigung vom Steuerberater! Das ist eine sehr gute Idee :-)

Ich weiß ja sowieso noch nicht so recht, wie das dann mit dem Arbeiten funktionieren wird. Vermutlich werde ich mir schon erst mal mindestens 1 Monat komplett Auszeit gönnen und dann mal sehen, wie´s so läuft.....

Ich halte Dir meinerseits die Daumen für Euren Gerichtstermin! Ich könnte mich sooo aufregen über sowas :DEVIL:

GLG. Sabine

einschleich...

Hi Maulwurf

also ich bin auch selbständig, und mir wurde ganz was anderes erzählt. Und zwar sollen das Steuerjahr vor dieses (also für uns 2007) als Rechenlage genommen werden. Ich kann mir nicht vorstellen dass es so kompliziert sein sollte!

viel Glück, lg sweetpeas

einschleich...

Hallo sweetpeas,

jaja, als Rechengrundlage für die Berechnung des Einkommens VOR der Geburt. Was schwieriger ist, ist die Berechnung des Einkommens NACH der Geburt.....

Muss doch mal mit der Steuerberaterin reden...

LG. Sabine

einschleich...

Ok, dann habe ich nicht richtig gelesen. Ich werde auch hoffentlich auch wenn nur kleine - einkünfte nach der Geburt haben, ich dachte ich gebe es nach dem an (ich meine nachdem ich es verdient habe). Es bleibt ja ehe nicht viel über, mein St.B meinte so ein drittel nur

lg sweetpeas

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