off topic: kündigung während der probezeit und während der krankschreibung...
meine tochter arbeitet seit 25.07.07 und ist in der probezeit. sie war leider bereits am 3. tag nach der arbeitsaufnahme wegen einer nierenbeckenentzündung (sie hatte arge koliken regelrecht) paar tage krankgeschrieben.
seit heute nun liegt aniko mit einer eitrigen angina und über 39 grad fieber im bett, sie hatte sich die letzten tage auf arbeit durchgeschleppt, kam aber gestern mit schüttelfrost heim und mußte heute zum doc...
nun soll sie morgen 10 uhr ihren stundenzettel von november auf arbeit abgeben. abgesehen davon, daß sie für diesen weg im moment nicht in der lage ist - vermuten wir nun alle: sie wird ihre kündigung kriegen.
mir ist klar, in der probezeit kann man gekündigt bekommen ohne angabe von gründen.
aber weiß jemand, ob man auch während der krankschreibung gekündigt werden kann? oder erst ab 1. tag der gesundschreibung?
wäre nett, wenn das jemand wüßte, daß wir vorbereitet sind.
danke.
lg.
meine abnehmkurve
off topic: kündigung während der probezeit und während der krankschreibung...
Ja das ist leide seit einiger zeit rechtens das man wärend der Krankschreibung geündigt werden kann!! Ist mein Mann vor 4 Jahren schon passiert und dieses Jahr auch wieder.
Gute Besserung an deine Tochte!!
LG Diana
off topic: kündigung während der probezeit und während der krankschreibung...
ich war damals lange krank und mein ag hat dann auch mit weiteren maßnahmen gedroht. daraufhin war ich beim anwalt und er sagte mir auch, dass man während der krankschreibung gekündigt werden kann. wenn der betrieb nachweisen kann, dass mein ausfall erheblich für den arbeitsablauf und fraglich ist, wann ich wieder arbeiten kann. das ist sozusagen unzumutbar für den ag.
ich hab aber nochmal was im internet gefunden:
Eine der großen Legenden des Arbeitsrechts ist die Annahme, dass ein Arbeitnehmer während der Dauer einer Krankheit nicht gekündigt werden darf.
Diese Annahme ist allerdings grob falsch. Jeder Arbeitnehmer, der krank geschrieben ist darf natürlich ordentlich oder außerordentlich durch seinen Arbeitgeber gekündigt werden.
Allerdings gibt es für diesen Fall ein paar Sonderregelungen zu beachten.:
Fällt der Arbeitnehmer unter das Kündigungsschutzgesetz (mehr als 10 AN im Betrieb beschäftigt und mehr als 6 Monate Beschäfigung im Betrieb) kann er nur aus bestimmten Gründen gekündigt werden.
Bei einer personenbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft nicht einsetzbar sein wird. Das ist meist schwierig und verleiht dem Arbeitnehmer daher einen eher faktischen Kündigungsschutz. Vermutlich führten Urteile zu diesem Thema zu dieser Legende.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitsplatz weggefallen ist und kein anderer Arbeitnehmer sozial schutzbedürfiger ist. Hier gibt es generell hohe Anforderungen an die Kündigung, ob nun krank oder nicht.
Eine verhaltensbedingte Kündigung kann nur nach grobem Fehlverhalten des Arbeitnehmers ausgesprochen werden. Ein krankgeschreibener Arbeitnehmer hat kaum Gelegenheit sich fehlerhaft zu verhalten. Allerdings kann auch er z.B. durch wiederholtes Unterlassen der Krankmeldung, durch Androhen eines "gelben Urlaubsscheins" oder durch schlichtes "Krank feiern" Gründe für eine Kündigung schaffen.
Ist der Arbeitnehmer so krank, dass sogar eine Schwerbeschädigung von 50 % und mehr eintritt, genießt er einen Kündigungsschutz in der Form, dass die Kündigungsfrist mindestens 4 Wochen betragen muss und der Arbeitgeber nach 6 Monaten Bestehen des Arbeitsverhältnisses lediglich mit Zustimmung des Integrationsamtes kündigen darf. (vgl. §§ 85 ff.SGB IX)
Kündigt der Arbeitgeber weil der Arbeitnehmer krank geschrieben ist, so muss er wenigstens die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zum Ende der Krankheit weiter bezahlen. (§ 8 EntgeltfortzahlungsG) Dies kann zu einer Fortzahlung des Gehaltes über den Kündigungszeitpunkt hinaus führen. Die maximale Dauer der Entgeltfortzahlung beträgt jedoch lediglich 6 Wochen.
Das wäre natürlich sehr schade, wenn der ag deiner tochter so reagieren würde, denn sie ist wirklich krank und es ist in unserer heutigen zeit sehr schwer überhaupt eine lehrstelle zu bekommen.
ich drücke euch die daumen, dass es nicht so dramatisch endet, wie ihr vermutet und natürlich wünsche ich gute besserung.
lg
off topic: kündigung während der probezeit und während der krankschreibung...
noch wissen wir ja gar nicht, ob sie wirklich gekündigt wird, gelle?
aber ich denke, dass der ag überlegt: wenn jemand schon 2x in 3,5 monaten und dann noch in der probezeit aufällt, dann wird das sicher auch häufiger vorkommen...
ob er allerdings das recht dazu hat? keine ahnung. da gibts sicher expertinnen bei uns im forum, die dir ne genaue antwort geben können.
gute besserung für aniko.
lg michaela
off topic: kündigung während der probezeit und während der krankschreibung...
ich habe mich einmal schlau gemacht und es ist wohl so:
Eine Kündigung ist während der Probezeit jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich.
Dies gilt auch im Krankheitsfall. Nur im Falle einer Schwangerschaft gelten andere Regelungen.
Viel Glück für Aniko.
Liebe Grüße
Engel
off topic: kündigung während der probezeit und während der krankschreibung...
Ich stimme dem Engelchen zu.
In der Probezeit immer und ohne Angaben von Gründen.
Wartet doch erst einmal ab und vieleicht gibt es ja eine Möglichkeit mit dem Chef z reden.
Ich würde mir Attests über dei NBE und der Angina vom HA geben lassen und sie dem AG vorlegen. ( keine Krankschreibung, nur ein Attest, denn der Arzt ist dann mit im Boot )
GUTE BESSERUNG für dein *KIND* :-)))
LG Jeanny
off topic: kündigung während der probezeit und während der krankschreibung...
Man, das wäre ja echt gemein, wenn der AG Deine Tochter kündigt. Aber Du schreibst ja, dass sie sich die letzten Tage durchgeschleppt hat, da muss ja der Chef quasi gesehen haben, dass es ihr nicht gut geht und dass sie aber trotzdem durchhalten will und dass keine fadenscheinigen Gründe für die Krankschreibung vorliegen. Außerdem sind wir ja schon mitten in der schmuddeligen Winterzeit, da wird man ja schnell mal krank.
Ich drücke Dir die Daumen, dass der AG ein Einsehen hat.
LG Hannel
off topic: kündigung während der probezeit und während der krankschreibung...
Hallo swchen,
tja leider ist dem meiner Vorschreiberinnen nichts mehr hinzuzufügen :-(, während der Probezeit ist eine Kündigung jederzeit, d.h. auch während der Krankschreibung ohne Angabe von Gründen möglich. Anders ist es nur bei Schwangerschaft, da greift das Mutterschutzgesetz.
Möglicherweise lässt der AG aber doch mit sich reden. Es handelt sich bei deiner Tochter ja tatsächlich um ernsthafte Erkrankungen, die ja auch mittels Attest nachgewiesen werden können, und nicht um "akute Unlust".
Argumentieren könnt ihr doch mit dem Sinn u. Zweck der Probezeit, nämlich herauszufinden, ob deine Tochter für den Job geeignet ist und in das Unternehmen passt.
Wenn der AN während der Probezeit wg. Krankheit für längere Zeit ausfällt, kann der AG verlangen, dass sich die Probezeit um diesen Zeitraum verlängert. Wie wäre es, wenn deine Tochter eine Verlängerung der Probezeit von sich aus anbietet. Dann sieht der AG gleich, dass es ihr wichtig ist, den Job zu behalten.
Ich drücke euch die Daumen, dass alles gut geht und gute Besserung für deine Tochter.
VlG Tina.
off topic: kündigung während der probezeit und während der krankschreibung...
ich kenn mich nicht aus mit kündigungsschutz aber gute besserung für deine tochter und natürlich hoffe ich das der AG nicht so reagiert....!!!!
lg
miri
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