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off topic: grad per mail bekommen...

Wieder mal über 'Linkspenner' auf der Autobahn geärgert?
Seit der neuen "Dränglervorschrift": Drängeln = 250 EUR und 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot ! ! !
? sollte man lieber gleich rechts überholen:
Rechts überholen = 50 EUR und 3 Punkte (200 EUR + 1 Punkt gespart!)
Einen weiteren Punkt sparen kann man noch, wenn man statt der rechten Spur gleich die Standspur benutzt:
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens = 50 EUR und 2 Punkte
Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont...), sehr schnell vorangekommen und noch 200 EUR + 2 Punkte gespart.
ABER!! -- Das geht noch viel billiger und effektiver!
Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und du kannst dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 EUR !!! Steht so im § 38 StVO geschrieben. Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!!!
Wollen wir eine Sammelbestellung machen?
Bisherige Antworten

Re: off topic: grad per mail bekommen...

Ich lach mich tot!!!
Meine Freundin hat gestern ihren Lappen wegen Drängeln und zu Dichtes Auffahren auf der Autobahn verloren! Das schick ich Ihr jetzt mal perMail!
Die fährt echt wie die Wutz und ich fahr da auch schon nicht mehr mit!

Hallo, das beste ist, wenn

... man sich gleich den Verkehrsregeln entsprechend verhält. Da hat man alle Sorgen los und muss seine Gedanken an solche Dinge nicht sinnlos verschwenden.
LG Kerstin,
die für Verkehrssünder keinerlei Versrädnis hat *kopfschüttel*

sorry ... "Versrädnis" soll Verständnis heißen

Re: off topic: grad per mail bekommen...

ist ja krass. mein mann hat sich tod gelacht.
ist echt hammer, oder??? also irgendwie stimmen die relationen nicht ganz. naja deutsche justiz. was soll man da noch sagen...
lg melanie

swchen, wenn du sammelst geb ich auch was *gg*

und wer darf das blaulicht+martinshorn dann zuerst nutzen? *kringelmich*
lg michaela

nun ja...

bin grad etwas in deckung gegangen, weißt... ob man sich nicht lieber doch an die verkehrsregeln hält??? das erspart einem doch echt viel, oder? ;-)
mal aus dem nähkästchen plaudere:
da gibts ne große firma, die im straßenverkehr aktiv ist... zahlendruck (normen erfüllen) ohne ende... die stehen da z.b. öfters in 2. reihe zum ausliefern (weil ja mit diesen riesen-autos kein parkplatz zu finden ist)... müssen sich im "gebiet" nicht anschnallen z.b (verlorene zeit, die beim auskliefern fehlt).... wenn die gesetzeshüter kommen, werden berechtigterweise strafen verhängt... was machen aber diese armen schweine? halten sich an die anweisung vom ag? oder halten sich an die stvo?
schwere entscheidung, gelle?
lg. swchen

*grübel*

halten die sich an die vorgaben (leistungsdruck) vom ag gibts ärger mit der polizei wegen falsch parken. halten die sich an die stvo gibts ärger mit dem ag wegen nicht eingehaltenem zeitplan. wie man`s macht isses eben verkehrt *grrr*
lg michaela

Re: off topic: grad per mail bekommen...

§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen
Das blaue Blinklicht betrifft (2) !!! darf also von Privatpersonen NICHT verwendet werden!!!
Der Missbrauch des Blaulichtes betrifft demzufolge nur die damit ausgerüsteten Fahrzeuge. Private Fahrzeuge sind definitiv NICHT damit ausgerüstet! Das zieht dann eine andere Strafe mit sich.

Hab das, was Du gepostet hast im Netz gefunden ...

... das steht am Ende aber noch folgendes:
"So nach dem ersten Querlesen der Vorschriften KÖNNTE das sogar stimmen, wobei der 36 STVO keine Regelung in Bezug auf den Missbrauch enthält und man hier wohl richtigerweise davon ausgeht, dass dann mindestens Vorsatz zu unterstellen wäre, was dann nach Angaben a.a.O. auf 40 Euro und 1 Punkt käme (vergleichsweise aber immer noch ein Schnäppchen)."
Also nix mit "nur" 20 Euro.

Re: Hab das, was Du gepostet hast im Netz gefunden ...

Hallo! Aber man spart trotzdem noch! Das ist doch was! LG Merle

Hallo Merle, das ist noch nicht so ganz klar, ...

... denn da kommen ja dann noch andere Strafsachen hinzu.
Liebe Grüße und einen schönen Abend

ne ergänzung mädels...

hallo ihr alle, also das=mein ausgangsposting sollte SPASS sein...
ich schwöre hoch und heilig, wenn ich das nächste mal ein solches lustig-witzig-gemeintes posting reinsetze, werde ich es extra deklarieren und posten:
"das ist spaß, soll lustig sein und ist nicht für oberkomissare und familienangehörige als ernst zu nehmen"
menno, daß ich aber auch immer ins fettnäppel trete :-( (freu mich aufs neue forum, wo ich meine gemütsstimmung auch mit smileys ausdrücken kann dann *schmunzel*)
lg. swchen

Hallo swchen, ...

... mit Hilfe der Smileys wirds dann wenigstens deutlicher ;-)
Aber nur "nicht für oberkomissare und familienangehörige" reicht da bei weitem nicht aus. Denn es gibt ja auch noch Polizeimeister, Polizeiobermeister, Polizeihauptmeister, Polizeikommissare, Polizeioberkommisare, Polizeihauptkommissare sowie Anwälte, Richter ... und so weiter und deren Familienangehörige *lach*,
Schade, dass das nicht für diese bestimmt ist, weil diese nämlich Ahnung von der Sache haben, weil sie vom Fach sind.
LG Kerstin

Re: ne ergänzung mädels...

Hallo Swchen,
mach dir mal keinen Kopp. Also ICH für meinen Teil habe schon verstanden, dass es ein Scherz, Spaß, Gag oder wie auch immer sein sollte und habe mich auch köstlichst amüsiert *mein Mann und ich haben 5 Minuten hier gesessen und uns halb tot gelacht* *ggg*
Also vielen Dank dafür, dass du uns immer wieder mit so heiteren Sachen auflockerst *freu*
Und natürlich vielen Dank an MK (aber ich finde manche Scherze sollte man nicht versuchen zu erklären *g*)
LG und euch allen einen schönen Abend noch.
Bianca

Hallo Bianca, ...

... ich wollte ja nur nicht, dass es noch einer Ernst nimmt und meint tatsächlich mit "nur" 20 Euro davonzukommen;-), denn dem ist definitiv NICHT so.
Liebe Grüße und einen schönen Abend :-)
Kerstin

Re: ne ergänzung mädels...

Hallo swchen, ich kann gar nicht verstehen, das dein Posting einige hier so ernst genommen haben. Die sind wohl alle so heftig am hibbeln, das kein Platz mehr für Spaß ist. SChade! LG Koro

Re: off topic: grad per mail bekommen...

hallo swchen!!
also ich finds super! ich werd das sicher machen... und ein guter tipp: in österreich kann man blaulicht in jeder raststätte kaufen. in österreich heißts in den paragraphen nur: im auto fix montiertes blaulicht. kannst es auch im kofferraum innen montieren, dann darf dich keiner strafen deswegen ;o)
lg. sonja
ps.: ich hab auch immer eins im auto!!!
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