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lese grad tageszeitung! wens intersessiert...künstliche befruchtung

hi mädels!
lese grad zeitung und finde:
künstliche befruchtung auch ohne trauschein steuerlich absetzbar. voraussetzung sei nicht der trauschein, sondern dass die behandlung in übereinstimmung mit den richtlinien der ärztlichen berufsordnung vorgenommen werde.
begründung:
die empfängnisunfähigkeit sei unabhängig vom familienstand eine krankheit.
na, das ist doch mal was!
lg, anni
Bisherige Antworten

kleiner Einwand!!

Hallo,
also ich kann dazu sagen, dass eine künstliche Befruchtung nur dann steuerlich absetzbar ist wenn man vom Gehalt her eine gewisse Grenze nicht überschreitet. Diese Grenze (leider weiß ich den genauen Betrag nicht mehr) ist aber so niedrig das man sich mit so einem kleinen Gehalt sowieso keine künstliche Befruchtung leisten könnte. Verheiratet oder nicht...
LG Jenny
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