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Steuerklassenwechsel für verheiratete berufstätige Frauen

Guten Morgen ihr Lieben,

hier mal eine interessante Info, für diejenigen, die es nicht wissen:

Für verheiratete Frauen, die berufstätig sind und Kinderwunsch haben, lohnt sich ein Steuerklassenwechsel in die Steuerklasse 3, da somit das Netto-Gehalt und dementsprechend später auch das Elterngeld höher ausfällt. Man hat zwar erst mal im Monat weniger netto, da der Ehemann in der Steuerklasse 5 weniger raus hat, das bekommt man aber mit der Steuererklärung wieder zurück.

Ich hatte das jetzt nur zufällig gelesen und werde den Steuerklassenwechsel noch heute beantragen. Das macht bei mir momentan netto ca. 210€/Monat mehr und in der Elternzeit wären es dann ca. 137€/Monat und auf die 14 Monate gerechnet sind das schon fast 2.000 €! Das gilt in meinem Fall natürlich nur, wenn ich dieses Gehalt jetzt durchgängig 12 Monate bekomme und es somit dann auch als Grundlage zur Berechnung genommen wird. Ansonten wäre es eben anteilig das alte und das neue Gehalt.

Wichtig ist, dass der Steuerwechsel spätestens 7 Monate vor der Geburt stattfindet.

Hier noch mal ein Link zum nachlesen:

http://www.t-online.de/eltern/familie/id_71326118/elterngeld-2015-richtig-beantragen-und-berechnen.html

 

Bisherige Antworten

Re: Steuerklassenwechsel für verheiratete berufstätige Frauen

Leider stimmt das nicht so ganz, dass du am Ende knapp 2000€ mehr Elterngeld bekommst. Die 14 Monate Elterngeld gibt es ja nur, wenn der Partner auch (min) zwei Monate nimmt, dann bekommt er aber ja auch das Geld.

Im übrigen werden dir die ersten 8 Wochen (wo du noch im Mutterschutz bist) automatisch als Elternzeit angerechnet, und das bedeutet, da gibt es im Prinzip auch kein Elterngeld, da dass Mutterschaftsgeld ja wahrscheinlich mehr ist (entspricht ja durch das Geld der Krankenkasse und Aufstockung durch den Arbeitgeber dem durchschnittlichen Gehalt vorher). Elterngeld bekommt man also so rein praktisch gesehen eigentlich nur für 10 Monate. Für die Zeit des Mutterschutzes lohnt sich der Steuerklassenwechsel aber allemal, da ihr quasi sofort wieder zurück wechseln könnt, du aber weiterhin das gleiche Geld bekommst wie durchschnittlich (netto) in den drei Monaten vor dem Mutterschutz.

Wie du schon selbst geschrieben hast, sollte der Wechsel bis 7 Monate vor der Geburt geschehen. Zur Berechnung des Elterngeldes wird für dein gesamtes Bruttoeinkommen die Steuerklasse angewendet, in der man zum überwiegenden Teil in den letzten 12 Monaten war. Also reicht es eigentlich, wenn man nach dem positiven Test recht bald wechselt. Bei uns hat das jedenfalls ausgereicht.

Re: Steuerklassenwechsel für verheiratete berufstätige Frauen

Hallo Ansche,

vielen Dank für deine ergänzenden Infos, das wusste ich so nicht! Ist schon echt alles sehr kompliziert, was das Elterngeld angeht %)

Alles gute für deine Schwangerschaft :GIRL 039:

Re: Steuerklassenwechsel für verheiratete berufstätige Frauen

Jap, ist schon wirklich kompliziert. Bin froh, dass mein Mann sich da beim ersten Kind viel mit auseinandergesetzt hat.

Bin auch grad wieder am Rechnen, wieviel Geld ich denn beim zweiten Kind bekomme... Ist noch nicht ganz klar, ob ich noch ein paar Monate in Teilzeit arbeiten kann oder nicht...

Danke für deine Wünsche :-)

Re: Steuerklassenwechsel für verheiratete berufstätige Frauen

Haĺlo,

Das ist zwar fein, aber die Lohnsteuerjahreserklärung schlägt dann zu..
LG Mandy

Re: Steuerklassenwechsel für verheiratete berufstätige Frauen

Wieso? Im Gegenteil, dadurch dass der Ehemann ja mehr Abzüge im Monat hat, kriegt man durch die Einkommensteuererklärung noch mehr zurück

Re: Steuerklassenwechsel für verheiratete berufstätige Frauen

steht so auch im o. g. Link:

"Das Beste wäre daher, Paare würden schon bei einem Kinderwunsch die Steuerklasse wechseln. Monatlich würde sich dadurch zunächst das Nettoeinkommen reduzieren, dieser Verlust ließe sich aber mit der Steuerklärung am Ende des Jahres ausgleichen. Das Elterngeld aber würde deutlich höher ausfallen - der Unterschied kann einige Hundert Euro im Monat mehr bewirken."

Re: Steuerklassenwechsel für verheiratete berufstätige Frauen

Dem ist leider nicht so... Es kommt zu einer Nachzahlung! Selbst gehabt.

Re: Steuerklassenwechsel für verheiratete berufstätige Frauen

Hallo,
Genauso ist es!! Leider :(

LG

Re: Steuerklassenwechsel für verheiratete berufstätige Frauen

wieso? :-X

wenn man viele Steuern zahlt, müsste es doch eine Rückzahlung und keine Nachzahlung geben...??

Re: Steuerklassenwechsel für verheiratete berufstätige Frauen

Genau kann ich dir das auch nicht sagen. Aber im Bekanntenkreis bei uns wsr/ ist das auch bekannt und unsere Steuerberater hatte uns damals auch schon vorgewarnt.
Du musst es mal so sehen, du gehst in diesem Zeitraum nicht arbeiten aber bekommt eine Ersatzleistung, das Elterngeld. Und dann noch eine Rückzahlung?
Viele schlagen vielleicht jetzt die Hände über den Kopf zusammen, wenn sie meine Erklärung lesen. Mag vielleicht falsch sein, aber eine Rückzahlung gibt es nicht ... Wir mussten fast ein komplettes Nettogehalt nachzahlen.

LG

Re: Steuerklassenwechsel für verheiratete berufstätige Frauen

Hay,
Du hast damit vollkommen recht! Das wird verschwiegen. Elterngeld wird als Ersatzlohnleistung gesehen auf die du in dem Moment keine Steuern zahlst. In der Steuererklärung werden aber beide Einkommen zusammengefasst, daraus ergibt sich ein Steuersatz, der zu entrichten ist. Da aber im Jahr weniger schon abgeführt wurde, wird nachgezahlt. Im Kopf kann ich es Dir genauer erklären, aber es auf Papier bringen fällt mir schwer. Deswegen bleib bei der 4, dann bekommst Du im Folgejahr wenigstens ne schöne Nachzahlung.
Lg mandy

Re: Steuerklassenwechsel für verheiratete berufstätige Frauen

Es kommt dabei aber auch stark darauf an, wie groß der Unterschied zwischen Gehältern ist. Man kann jetzt nicht pauschal sagen, dass man dann nachzahlen muss!

Ja, es ist richtig, dass das Elterngeld quasi später zum versteuernden Einkommen hinzugezählt wird.

Wenn der Unterschied nicht so groß ist, kann es wohl sein, dass man nachzahlen muss. Wenn man sowieso schon 4/4 hat, ist der Vorteil auch nicht so groß beim Elterngeld. Ist frau aber eh schon in der 5 vorher gewesen, macht es durchaus Sinn zu wechseln. Dann ist der Unterschied zwischen den Gehältern sicherlich schon größer als nur ein paar hundert Euro. Bei mir hat es am Ende knapp 300€ mehr Elterngeld gegeben - und bei der Steuer gab es am Ende eine Rückzhalung (gut, gab ja sonst auch immer ne Nachzahlung, da wars logisch, dass es diesmal andersrum war...)

Re: Steuerklassenwechsel für verheiratete berufstätige Frauen

Bleibt bei 4/4 und freut euch über eine mögliche Erstattung! Ich weiß wovon ich rede-Steuern sind mein Job....

Re: Steuerklassenwechsel für verheiratete berufstätige Frauen

Danke, ich hatte auch schon so viel dazu gelesen und letztendlich ist man nur verwirrt ;-)

Re: Steuerklassenwechsel für verheiratete berufstätige Frauen

vielleicht steh ich auch aufm schlauch aber so richtig nachvollziehen kann ich es trotzdem nicht.

Wir sind momentan in 4/4 eingestuft, da bei uns die Differenz vom Gehalt nicht groß ist (mein Mann ca. 57% und ich 43%). Wir haben so momentan etwa eine Rückerstattung in Höhe von 1.000€ im Jahr. Wenn wir jetzt zu 3/5 wechseln (also ich in 3 und mein Mann in 5) dann hätten wir monatlich netto 150€ weniger, da mein Mann viel mehr Steuern zahlen würde. Dann müsste doch die Rückerstattung höher ausfallen? :-X%)

Durch den Steuerklassenwechsel hätte ich beim Elterngeld ca. 137€ pro Monat mehr, das macht schon was aus finde ich...

Re: Steuerklassenwechsel für verheiratete berufstätige Frauen

Ganz ehrlich? Ich würde auch davon ausgehen, dass ihr dann etwas zurückbekommt.

Das mit der Nachzahlung kann passieren, wenn man vorher nicht viel wiederbekommen hat bei der Steuererklärung und wenn der Mann dann in die 3 wechselt, weil Frau ja nicht arbeitet sondern Elterngeld bekommt. In der 3 wird ja erstmal weniger an Steuern gezahlt, als es eigentlich sein müsste. Dann wird am Ende noch das Elterngeld dazu gerechnet und alles durch 2 geteilt- und dann wurden natürlich immer noch zu wenig Steuern gezahlt.

Ich denke, man muss also aufpassen, wie man die Steuerklassen nach der Geburt gestaltet. Wenn der Mann wieder in die 4 geht, kann da auch nicht so viel passieren. Wenn der "Hauptverdiener" allerdings in der 3 ist, muss man immer damit rechnen, dass man nachzahlen muss.

Re: Steuerklassenwechsel für verheiratete berufstätige Frauen

das klingt logisch. wir würden dann nach der Geburt direkt wieder in 4/4 wechseln, somit würden wir hoffentlich genug Abgaben zahlen.

Ich denke auch, dass es abhängig von Gehalt und vorheriger Steuerklasse ist und wie viel man sonst zurückbekommen oder eben nachgezahlt hat. Am besten rufe ich einfach mal bei uns im Finanzamt an

Re: Steuerklassenwechsel für verheiratete berufstätige Frauen

Huhuuu!
Aaaaalso, wir werden erst die Steuerklasse wechseln, wenn ich Elterngeld bekomme. Einmal im Jahr darf man wechseln - laut meiner Auskunft! Da ich sowieso den Hôchstsatz bekomme, hätte sich für uns ein vorzeitiger Wechsel nicht gelohnt. Mein Mann wird nun ab März (Kind kommt im Dezember, ich bekomme noch bis Februar vollen Lohn, da ich Beamtin bin) in die Steuerklasse 3 wechseln. Ich hoffe nicht, dass wir dadurch auch nachzahlen müssen. Zumindest wurde uns das nicht gesagt! Werde ich aber auf jeden Fall noch fragen, da ich sowieso schon bzgl Elterngeld plus eine "Beraterin" aufgesucht habe, welche mich tatkräftig unterstützt! Kann ich auch nur empfehlen, da es wirklich sehr kompliziert ist ;-)
Liebe Grüße
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